ENTSORGUNG DES APPARATS
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2012/19/EG zeigt das Symbol auf dem Gerät
an, dass das zu entsorgende Altgerät als Abfall gilt, der gesondert im Recyclingsystem
entsorgt werden muss. Deswegen muss der Verbraucher das alte Gerät zu den
Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Gemeinde bringen (oder bringen
lassen) oder es beim Erwerb eines Neugerätes beim Händler abgeben. Die Mülltrennung
und die anschließende Abfallaufbereitung, -wiederverwertung und entsorgung fördern
die Herstellung von Geräten aus recycelten Materialien und schränken die Verschmutzung
der Umwelt und die Gefährdung der Gesundheit durch eine falsche Entsorgung des Mülls
ein. Die missbräuchliche Entsorgung des Produkts seitens des Verbrauchers wird mit
verwaltungsrechtlichen Sanktionen bestraft, in Italien beispielsweise gemäß Artikel 50
und nachfolgenden Aktualisierungen des Gesetzesdekrets Nr.22/1997.
ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT:
Dieser Apparat wurde so entwickelt, dass er sämtliche Anforderungen erfüllt, die aktuell
an die elektromagnetische Verträglichkeit gestellt werden (EN 60601-1-2:2007). Die
elektromedizinischen Geräte verlangen bei der Installation und Verwendung besondere
Sorgfalt bezüglich der EMV-Bestimmungen, es wird daher verlangt, dass diese gemäß den
Angaben des Herstellers installiert bzw. verwendet werden. Es besteht das Risiko möglicher
elektromagnetischer Störungen mit anderen Geräten, insbesondere mit anderen Analyse-
und Behandlungsgeräten. Mobile oder tragbare Funk- und Telekommunikations geräte
mit Radiofrequenz (Mobilfunktelefone oder Wireless-Verbindungen) könnten den Betrieb
der elektromedizinischen Geräte stören. Für weitere Informationen die Internetseite www.
flaemnuova.it. Flaem behält sich das Recht vor, technische und funktionale Änderungen an
dem Produkt ohne Vorankündigung vorzunehmen.
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