KAPITEL 2
Vorschriften für den Benutzer
Der Installationsort der Maschine muss folgenden Umgebungsbedingungen
entsprechen:
∙ An diesem Ort darf keine Feuchtigkeit bestehen.
∙ Wasser- und Hitzequellen müssen sich in angemessener Entfernung befinden.
∙ Belüftung und arbeitsgerechte Beleuchtung, die den von den geltenden Gesetzen
vorgesehenen Normen für Hygiene und Sicherheit entsprechen.
Der Fußboden muss ebenflächig und kompakt sein, damit er gründlich gereinigt
werden kann. In der Nähe der Maschine dürfen sich keine Hindernisse befinden,
welche die Belüftung der Maschine beeinträchtigen könnten.
INFORMATIONEN
Das Stromnetz muss mit einem automatischen Differentialschalter ausgerüstet
sein, der für die Maschine passende Eigenschaften aufweist und in dem die
Kontakte in einem Abstand von mindestens 3 mm öffnen. Insbesondere ist eine
wirksame Erdung unabdingbar.
ACHTUNG
Sicherstellen, dass die Versorgungsspannung und die Frequenz der Anlage mit
den Werten der technischen Angaben und den Daten des an der Rückseite der
Maschine angebrachten Schildes übereinstimmen.
Installationsmodus
Die Maschine wird in einem geschlossenen Karton, der mittels Bänder an der Holzpalette
befestigt ist, geliefert. Der Maschine sind die Bedienungsanleitungen und die gemäß
Maschinenrichtlinie ausgestellte Konformitätserklärung beigepackt. Zum Abladen der
Maschine vom Transportmittel ist ein geeignetes Hubgerät zu verwenden.
Zum Transportieren der Maschine bis zum Installationsort ist ein Transportwagen mit
Rädern, der eine passende Tragfähigkeit aufweist, zu verwenden. Die Bänder
durchschneiden, die Verpackung und den Schutz aus Kunststoff abnehmen, hiernach
mithilfe von ausreichend belastbaren Riemen, die unter die Maschinenbasis einzuführen
sind (ABB.C), und eines geeigneten Hubmittels (manuell oder mit Motor) die Maschine
anheben und die Holzpalette entfernen. Die Maschine am vorgesehenen Platz aufstellen
und dabei darauf achten, dass rundherum ein Freiraum von etwa 50 cm besteht, damit die
Arbeitsgänge zur Bedienung, Reinigung und
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INSTALLATION UND INBETRIEBSETZUNG