Werfen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer nicht
in den normalen Hausmüll, sondern erkundigen Sie sich
bei Ihrer Kommunalverwaltung nach Möglichkeiten einer
umweltgerechten Entsorgung.
Die Abbildungen dienen der bildlichen Darstellung,
Abweichungen vom Produkt sind möglich.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Garantiekarte
Die Franz Joseph Schütte GmbH aus Wallenhorst übernimmt
für das von Ihnen erworbene Produkt eine Herstellergaran-
tie gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen. Ihre
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufver-
trag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen:
1. Umfang der Garantie
Die Franz Joseph Schütte GmbH gewährt eine Garantie
für einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbe-
schaffenheit und Werkstoffverarbeitung, fachgerechten
Zusammenbau, Dichtheit und Funktion. Die Garantie gilt
nur für das Land, in dem das Produkt gekauft worden ist.
Von der Garantie umfasst ist für eine reduzierte Garantiezeit
von 1 Jahr die Garantie auf die Haltbarkeit nicht hochglanz-
verchromter Oberflächen, wie z. B. bronzierter oder farbiger
Oberflächen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Ventil
• Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme
und Behandlung
• Schäden durch äußere Einflüsse, wie z. B. Feuer, Wasser,
chemische Einwirkungen
• Mechanische Beschädigung durch Unfall, Fall, oder Stoß
• Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
• Normale Abnutzung oder Wartungsmängel
• Schäden infolge Reparaturen durch nicht qualifizierte
Personen
• Unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege sowie
Verwendung ungeeigneter Putzmittel
• Chemische oder mechanische Einwirkung während
Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Benutzung
des Produktes.
2. Garantieleistung
Die Garantieleistung bezieht sich nach unserer Wahl auf die
unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Er-
satzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rück-
gabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehlerhaften Produktes.
Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden,
behalten wir uns vor, nach eigener Wahl ein Ersatzprodukt
aus unserem Sortiment zu liefern, welches dem zurückge-
gebenem Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte
oder Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Einsendung
des Produktes trägt der Käufer die Transportkosten sowie
das Transportrisiko, soweit nicht zugleich ein Gewährleis-
tungsfall nach den gesetzlichen Gewährleistungsrege-
lungen vorliegt. In letztgenannten Fällen erstatten wir die
Transportkosten. Die Erstattung von Aufwendungen für
Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderungen nach entgan-
genem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie
ebenso ausgeschlossen, wie weitergehende Ansprüche
für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das
Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden.
3. Geltendmachung des Garantieanspruchs
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit
gegenüber der Franz Joseph Schütte GmbH, Hullerweg 1,
49134 Wallenhorst unter Vorlage des Original-Kaufbeleges
geltend gemacht werden.
4. Garantiezeit
Als Garantiezeit gilt grundsätzlich diejenige Dauer, die auf
dem Etikett bzw. auf der Verpackung jeweils produktbe-
zogen angegeben ist. Sollte hier keine Garantiezeit pro-
duktspezifisch ausgelobt sein, beträgt diese grundsätzlich 2
Jahre ab Kaufdatum, wobei das Datum auf dem Kaufbeleg
maßgeblich ist. Ausnahme: Haltbarkeit jedweder hoch-
glanzverchromten Oberfläche, wie bspw. bronzierte oder
farbige Oberflächen, hierfür beträgt die Garantiezeit 1 Jahr,
maßgeblich ist auch hier das Datum auf dem Kaufbeleg.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert. Garantieleistungen
hemmen auch die Gewährleistungszeit nicht, wenn nicht
zugleich ein Gewährleistungsfall nach Maßgabe der gesetz-
lichen Bestimmungen neben den weiteren gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Hemmung vorliegt.
5.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG).
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen ganz oder teil-
weise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder wer-
den, oder sollten die Parteien versehentlich eine Regelung
in Bezug auf einen Punkt dieses Vertrages nicht getroffen
haben, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages hierdurch nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder
an die Stelle der Vertragslücke tritt eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der
ungültigen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächs-
ten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung
als vereinbart, die dem entspricht, was dem Sinn und Zweck
dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die
Angelegenheit von vorneherein bedacht. Dies gilt auch
dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem
in diesen Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit be-
ruht. In einem solchen Fall tritt ein dem Gewollten möglichst
nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung
oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten.
Diese Garantiekarte ist nur gültig mit dem dazugehöri-
gen Original-Kaufbeleg.
Service-Adresse
Franz Joseph Schütte GmbH
Hullerweg 1I 49134 Wallenhorst
Tel.: +49 (0) 54 07 / 87 07-0
info@fjschuette.de I www.fjschuette.de
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