INFORMATIONEN FÜR DIE ANWENDER
gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2012/19/EU vom 07.07.2012 über Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte (WEEE).
• Das oben abgebildete Symbol, das sich auch auf dem Gerät befindet, weist darauf hin,
dass das Gerät auf den Markt gebracht wurde und der getrennten Abfallsammlung
zugeführt werden muss, wenn der Benutzer beschließt, es zu entsorgen (einschließlich aller
Komponenten, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die ergänzende Bestandteil
des Produkts sind).
• Für Informationen über die Sammelsysteme für diese Geräte wenden Sie sich bitte an die
Unternehmen oder andere Einrichtungen, die in den verschiedenen nationalen Registern der
anderen Länder der Europäischen Union eingetragen sind. Haushaltsabfälle (oder Abfälle
ähnlichen Ursprungs) können in Sammelsystemen für Siedlungsabfälle entsorgt werden.
• Beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Geräts kann das alte Gerät an den Händler
zurückgegeben werden. Der Händler setzt sich dann mit demjenigen in Verbindung,
der für die Abholung des Geräts zuständig ist.
• Eine angemessene getrennte Sammlung des Altgeräts und dessen Zuführung zu den
darauffolgenden umweltverträglichen Behandlungs-, Rückgewinnungs- und
Entsorgungverfahren vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und
die menschliche Gesundheit und fördert das Recycling und die Wiederverwertung der
Baumaterialien.
Die unbefugte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer führt zur Anwendung der
Sanktionen, die in den nationalen Umsetzungen der Richtlinien 2011/65/EU, 2008/98/EG und
2015/1127/EU vorgesehen sind.
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