7. Wartung und Instandhaltung
Um ein sicheres Arbeiten mit dem Produkt zu gewährleisten sind folgende Kontrollen erforderlich:
Regelmäßige Kontrolle auf Leichtgängigkeit der beweglichen Teile und gegebenenfalls Nach-
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schmieren mit handelsüblichem Fett.
Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen in Abständen von max. einem Jahr durch einen Sach-
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kundigen.
Der Prüfumfang bei einer Sicht- und Funktionsprüfung erstreckt sich auf Brüche, Verformungen, An-
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risse, Beschädigungen, Verschleiß, Korrosionsschäden und Funktionsstörungen des Produktes, so-
wie die geeignete Anwendung für die zu benutzenden Fässer.
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Als Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist vom Betreiber ein Prüfbuch zu erstellen und zu füh-
ren.
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Außerordentliche Prüfungen sind durchzuführen nach Schadensfällen oder besonderen Vorkomm-
nissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung durch einen Sachkun-
digen.
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Vor der Sicht- und Funktionskontrolle kann unter Umständen eine Reinigung erforderlich sein. Dies
gilt insbesondere dann, wenn das Stapleranbaugerät aus der vorherigen Verwendung mit Stoffen,
z.B. Farben oder Salzen, behaftet ist.
8. Konformitätserklärung / Herstellererklärung
Hiermit erklären wir, die DENIOS AG, Dehmer Straße 58-66, 32549 Bad Oeynhausen, dass die
Fassklammer SK mit den folgenden Richtlinien übereinstimmt:
EG Richtlinien
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Angewandte harmonisierte Normen
EN 349
EN 12100
EN 13857
Dokumentationsbevollmächtigte
Susanne Wienecke
Technical Design
244323_BA_INT_003_Fassklammer_SK Stapleranbaugerät
EG-Konformitätserklärung
DENIOS AG, 05.09.2016
Benedikt Boucke
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- Vorstand -
Ausgabe 09/2016