6 |
Deutsch
Ursache: Akku defekt
Abhilfe: Ersetzen Sie den Akku.
Anzeigen leuchten nicht
Keine Anzeige leuchtet, Akku wird nicht geladen.
Ursache: Steckdose, Netzkabel oder Ladegerät defekt
Abhilfe: Überprüfen Sie die Netzspannung. Lassen
Sie das Ladegerät gegebenenfalls von einer autori-
sierten Kundendienststelle überprüfen.
Ursache: Netzstecker des Ladegerätes nicht (richtig)
eingesteckt
Abhilfe: Stecken Sie den Netzstecker (vollständig) in
die Steckdose.
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Verwenden Sie das Ladegerät nicht mit einem be-
schädigten Stromkabel oder Stecker. Sollten Strom-
kabel oder Stecker beschädigt sein, lassen Sie sie
unverzüglich durch einen qualifi zierten Kundendienst
austauschen.
Entsorgung
Ladegeräte, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie Ladegeräte nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Ladegeräte getrennt gesammelt und
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und
Elektronikaltgeräte aufgrund des möglichen Vorhan-
denseins gefährlicher Stoffe schädliche Auswirkun-
gen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
haben.
Nur für Deutschland
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private
Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte
nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise
im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von
Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung
des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-
ten Erfassung zuzuführen. Elektro- und
Power for All Alliance
Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter
Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören ins-
besondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese
Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die ört-
lichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungs¬frei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14
Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG
im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-recht-
lichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorberei-
tung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert werden, um diese für die Wiederverwen-
dung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende
ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Sied-
lungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die ge-
trennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern
dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person
oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elekt-
ronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt)
mit einer Verkaufsfl äche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadratmetern (bei
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations-
mittels stattdessen mit Lager- und Versandfl ächen
für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfl äche von mindestens 800
Quadratmetern , die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln statt-
dessen mit Gesamt-Lager- und -Versandfl ächen von
mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber
Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elekt-
ro-Altgeräten wie folgt verpfl ichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neuge-
räts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues
Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber ver-
pfl ichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät
erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rück-
nahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann
bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der
gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen
Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen
übergeben werden.