9. LAGERUNG DER BOHRMASCHINE
Nach der Arbeit die Bohrmaschine wie beschrieben außer Betrieb nehmen:
9.1) Die Maschine besonders im Bereich des Bohrers von Spänen reinigen. Bei Bedarf einen Lappen
mit Kerosin befeuchtet zur Reinigung verwenden.
9.2) Führungsstangen reinigen und eventuell schmieren (siehe Pkt. 6.1.1).
9.3) Die Bohrmaschine in einem geschlossenem Raum vor Staub und Feuchtigkeit aufbewahren.
Für einen optimalen Schutz empfiehlt CEMBRE die Verwendung des stabilen Metallkoffers
Typ VAL-SD, in dem folgende Teile aufbewahrt werden können:
– Schwellenbohrmaschine.
– Bewegliches Schutzrohr.
– Stabiler Koffer für Zubehör VAL-P6.
10. EINSENDUNG AN CEMBRE ZUR ÜBERPRÜFUNG
Sollten an dem Gerät Fehler auftreten, wenden Sie sich bitte an unsere Gebietsvertretung, die
Sie gerne beraten und Ihnen alle nötigen Informationen zum Einsenden des Gerätes an unseren
Hauptsitz geben wird. Wenn vorhanden, legen Sie dem Gerät bitte eine Kopie des von CEMBRE
mitgelieferten Zertifikates bei oder füllen das, unter dem Bereich "SUPPORT" der CEMBRE Website,
verfügbare Formular aus und fügen es bei.
Lärmschutzbestimmung
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, Nummer 1.7.4.2, Buchstabe u)
– Der konstante Lärmpegel entsprechend
Gewichtung A am Arbeitsplatz L
– Der höchste Lärmpegel entsprechend
Gewichtung C am Arbeitsplatz L
– Die Lärmbelastung des Geräts L
Risiken aufgrund von Vibrationen (Richtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, Nr 2.2.1.1)
Messungen entsprechend der Normen EN ISO 5349-1/2 und NI EN 28662-1, unter repräsentativen
Bedingungen haben gezeigt, dass der durchschnittliche Meßwert an den oberen Teilen, die den
Vibrationen ausgesetzt sind überschreiten nicht den Wert von 5,78 m/sek
33
entspricht .............................................................................. 93,5 dB (A)
pA
entspricht ......................................................................109,9 dB (C)
pCPeak
entspricht ............................................................................101,6 dB (A)
WA
DEUTSCH
.
2