derbett. Legen Sie Ihr Kind zum Schlafen in ein
geeignetes Kinderbett oder eine Wiege.
• Verwenden Sie keine anderen als vom Hersteller
zugelassenen Zubehörteile oder Ersatzteile.
Beschwerderecht und
Erweiterte Garantie
Weltweit gültig in Hinblick auf Tripp Trapp® Newborn Set, im
Folgenden als Produkt bezeichnet.
BESCHWERDERECHT
Der Kunde hat das Recht, sich gemäß den jeweils gültigen Verbrau-
cherschutzgesetzen, die von Land zu Land unterschiedlich sein
können, zu beschweren.
Im Allgemeinen gewährt STOKKE AS keine weiteren Rechte zu
den jeweils gültigen gesetzlichen Rechten, obwohl auf die unten
erläuterte „Erweiterte Garantie" verwiesen wird. Die Rechte des
Kunden im Rahmen der jeweils gültigen Verbraucherschutzgesetze
gelten zusätzlich zu den Rechten der „Erweiterten Garantie" und
werden davon nicht berührt.
STOKKE „ERWEITERTE GARANTIE"
STOKKE AS, Parkgata 6, N-6003 Ålesund (Norwegen) bietet jedoch
eine erweiterte Produktgarantie für Kunden an, die ihr Produkt über
unsere Website www.stokkewarranty.com in unserer Datenbank
registrieren. Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde die
Garantieurkunde per E-Mail oder Briefpost.
Die Registrierung in der Garantiedatenbank gewährt dem Besitzer
einer „Erweiterten Garantie" folgende Rechte:
• 3 Jahre Garantie hinsichtlich Herstellungsfehlern am Produkt.
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N E W B O R N S E T
®
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Die „Erweiterte Garantie" gilt auch, wenn das Produkt als Geschenk
erhalten oder gebraucht erworben wurde. Daher kann die
„Erweiterte Garantie" von jedem in Anspruch genommen werden,
der innerhalb des Garantiezeitraums Besitzer des Produkts ist,
vorausgesetzt er/sie kann den Garantieschein vorlegen.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE gilt unter folgenden
Bedingungen:
• Üblicher Gebrauch.
• Das Produkt wird nur für den vorgesehenen Zweck verwendet.
• Das Produkt wird im normalen Maß gepflegt, siehe Pflege/Ge-
brauchsanweisung.
• Bei Inanspruchnahme der „Erweiterten Garantie" muss der Garan-
tieschein gemeinsam mit dem Originalkaufbeleg (mit Datum) vorge
legt werden. Dies gilt auch für Besitzer, die das Produkt gebraucht
erworben haben, oder Nachbesitzer.
• Das Produkt ist in seinem Originalzustand, d.h.die verwendeten Teile
stammen von STOKKE und sind nur für den Gebrauch mit oder in
Verbindung mit dem Produkt gedacht. Alle Abweichungen hiervon
erfordern eine vorher ige schriftliche Zustimmung von STOKKE.
• Die Seriennummer des Produkts ist vorhanden und wurde nicht
entfernt.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE deckt Folgendes nicht ab:
• Zustände, die durch normale Entwicklungen an den Teilen des
Produkts entstehen (z. B. Farbveränderungen, Abnutzung).
• Zustände, die durch geringfügige Abweichungen an den Materialien
entstehen (z. B. Farbunterschiede zwischen Teilen).
• Zustände, die durch großen Einfluss externer Faktoren wie Sonne/
Licht, Temperatur, Feuchtigkeit, Umweltverschmutzung, usw.
verursacht werden.
• Schaden, der durch Unfälle/Unglücke entsteht, zum Beispiel
• Schäden, die durch Unfälle/Missgeschicke ausgelöst werden, z. B.
andere Objekte, die mit dem Produkt zusammengestoßen sind, oder
Personen, die mit dem Produkt kollidiert sind und es umgestoßen
haben. Gleiches gilt, wenn das Produkt überladen war, z. B. in
Hinblick auf das Gewicht, das darauf abgelegt wurde.
• Schaden, der durch externen Einfluss am Produkt verursacht wird,
zum Beispiel, wenn das Produkt als Gepäck versendet wird.
• Folgeschäden, zum Beispiel Schaden, der an Personen und/oder
anderen Gegenständen verursacht wird.
• Wenn das Produkt mit Zubehör ausgestattet wurde, die nicht von
Stokke stammen, wird die «Erweiterte Garantie» ungültig.
• Die „Erweiterte Garantie" gilt nicht für Zubehör, das zusammen mit
dem Produkt oder zu einemspäteren Zeitpunkt erworben oder zur
Verfügung gestellt wird.
STOKKE wird im Rahmen der „Erweiterten Garantie":
• Die fehlerhaften Teile ersetzen oder - nach STOKKEs Ermessen
- reparieren oder bei Bedarf das Produkt als Ganzes ersetzen, vor-
ausgesetzt das Produkt wird zu einem Wiederverkäufer gebracht.
• Die üblichen Transportkosten für Ersatzteile/das Produkt von STOKKE
an den Wiederverkäufer, von dem das Produkt erworben wurde,
übernehmen. Im Rahmen dieser Garantie werden keine Reisekosten
des Käufers übernommen.
• Sich das Recht vorbehalten, zum Zeitpunkt, zu dem die Garantie in
Anspruch genommen wird, fehlerhafte Teile durch Teile zu ersetzen,
die ein ähnliches Design haben.
• Sich das Recht vorbehalten, in Fällen, in denen das entsprechende
Produkt zum Zeitpunkt, zu dem die Garantie in Anspruch ge-
nommen wird, nicht mehr hergestellt wird, ein Ersatzprodukt zu
liefern. Solch ein Produkt wird von entsprechender Qualität und
entsprechendem Wert sein.
Inanspruchnahme der „Erweiterten Garantie":
Im Allgemeinen müssen alle Anfragen hinsichtlich der „Erweiterten
Garantie" an den Wiederverkäufer gerichtet werden, von dem das
Produkt erworben wurde. Solch eine Anfrage muss sobald wie
möglich nach Entdeckung eines Fehlers erfolgen und mit dem
Garantieschein und dem Originalkaufbeleg eingesendet werden.
WA R N I N G