- Art. Nr. 50421
Akku (Art. Nr. Metabo 6.25596)
- Art. Nr. 50422
Batterieladegerät mit europäischem Stecker (Art. Nr. Metabo 31606784)
- Art. Nr. 50422-A Batterieladegerät mit USA/Japanischem Stecker (Art. Nr. Metabo 31606790)
- Art. Nr. 50422-G Batterieladegerät mit UK-Stecker (Art. Nr. Metabo 31606789)
- Art. Nr. 50422-I Batterieladegerät mit Australien/China-Stecker (Art. Nr. Metabo 31606791)
- Art. Nr. 50247
Halterung
- Art. Nr. 55014
Entblockungswerkzeug
- Die Verpackungen können für eine eventuelle Wiederverwendung genutzt werden.
Es ist daher ratsam, sie an einem geschützten Ort aufzubewahren, um zu vermeiden,
dass sie beschädigt und damit unbrauchbar werden. Müssen Schutzverpackungen
100% RECYCLABLE
entsorgt werden, so obliegt es dem Kunden, diese gemäß den in seinem Land geltenden Vor-
schriften und entsprechend dem Verpackungsetikett zu entsorgen.
- Beachten Sie die nationalen Vorschriften zur umweltgerechten Entsorgung und Wiederver-
wertung von ausrangierten Geräten, Verpackungen und Zubehör.
- Akkupacks dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
- Geben Sie defekte Akkupacks an Ihren Händler zurück.
Dieses Produkt entspricht den WEEE- und RoHS-Richtlinien.
- Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät weist darauf hin, dass
das Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Hausmüll entsorgt werden muss
und zu einer separaten Sammelstelle für elektrische und elektronische Geräte gebracht
werden muss. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, das Altgerät unter Androhung der in
der geltenden Abfallgesetzgebung vorgesehenen Sanktionen zu den entsprechenden Sammel-
stellen zu bringen. Eine angemessene getrennte Sammlung und anschließende Weiterleitung
des ausgemusterten Geräts zu einer umweltgerechten Wiederverwertung, Behandlung und Ent-
sorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
zu vermeiden, und fördert die Wiederverwertung der Materialien, aus denen das Produkt her-
gestellt ist.
- Es ist VERBOTEN, wiederaufladbare Akkus in Wasser zu entsorgen.
- Es ist VERBOTEN, Elektrowerkzeuge und wiederaufladbare Akkus im Hausmüll zu entsorgen.
Halten Sie sich an die nationalen Vorschriften zur getrennten Sammlung und zum Recycling von
ausgedienten Maschinen, Verpackungen und Zubehör.
- Es ist VERBOTEN, wiederaufladbare Akkupacks zu durchbohren.
- Es ist VERBOTEN, die in den Akku-Packs enthaltene Flüssigkeit zu verbreiten.
- Entladen Sie vor der Entsorgung den Akku-Pack im Inneren des Elektrowerkzeugs. Sichern Sie
die Kontakte gegen Kurzschluss (z. B. durch Isolieren mit Klebeband).
ERSATZTEILE
AUSSERBETRIEBSETZUNG/ENTSORGUNG
DE
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