2.1.2
Bestimmungsgemässer Benutzer
Das Gerät darf nur von Zahntechnikern, zahnmedizinischem Fachpersonal und CNC-
Technikern bedient werden, die eine Schulung zum Umgang mit dem Gerät erhalten
haben.
Die Wahl der richtigen Geräteeinstellungen liegt in der Verantwortung des Benutzers.
2.1.3
Bestimmungsgemässe Umgebung
Das Gerät ist nur für den Gebrauch in geschlossenen Räumen, innerhalb der vorgegebenen
Umgebungsbedingungen (siehe technische Daten in der Bedienungsanleitung,
„Mitgeltende Dokumente", Seite 10) und bei Einhaltung der Vorgaben zum sicheren
Aufstellen zugelassen (siehe Vorgaben zum Stellplatz in der Bedienungsanleitung,
„Mitgeltende Dokumente", Seite 10).
2.2
Pflichten des Betreibers
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Geräts obliegt dem Betreiber.
f Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
a. Bestimmungsgemässer Gebrauch
b. Gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
f Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung betreiben
(„Mitgeltende Dokumente", Seite 10).
f Diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente vollständig und lesbar halten und für
das Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
2.3
Personalqualifikation
f Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Gerät beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn
diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat,
insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
f Sicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen am
Gerät", Seite 15).
f Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
f Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
f Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten am
Gerät durchführen lassen.
Sicherheit
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