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10. Liquidierung... | 11. Gekürzte Anleitung| 12. Schluss...
10. Liquidierung des Kessels nach
Ablauf seiner Betriebszeit
Da die Kesselelemente zu einem Großteil aus Stahl
bestehen, können Sie nach Ablauf der Nutzungszeit als
Sekundärrohstoffe an einem entsprechenden Sammelpunkt
abgegeben werden. Die anderen Bestandteile sind gemäß den
geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen.
11. Verkürzte Arbeitsschutz-
und Brandschutzanleitung
1. Vor der Inbetriebnahme des Kessels unbedingt mit der
technischen Betriebsanleitung bekanntmachen.
2. Die Verwendung von Lösungsmitteln, Benzin usw. zum
Anfachen der Brennstoffe ist verboten.
3. Während des Betriebs unter Spannung dürfen keinerlei
elektrische Anlagen geöffnet werden – es besteht
die Gefahr von Stromschlägen.
4. Im Raum, in welchem sich das Brennstoffl ager
und der Heizkessel befi nden, ist Brandschutzausrüstung
zu installieren.
5. Unbefugten ist der Zugang zu verwehren.
6. Die Bedienung der Anlagen der Heizinstallation ist von
berechtigten und entsprechend geschulten Personen
durchzuführen.
7. Zyklisch muss der Zustand der Elektroanlage
und der Schornsteininstallation kontrolliert werden.
8. Die Lüftungsgitter dürfen nicht abgedeckt oder verstellt
werden.
9. Zyklisch muss der Betrieb des Brenners des Heizkessels
in Hinsicht auf die Qualität der Abgase kontrolliert werden.
Eventuell sind entsprechende Messungen der Abgase
durchzuführen und der Brenner erneut einzustellen.
10. Bedingung für die Ausführung jeglicher Wartungsarbeiten
ist die Abtrennung des Systems vom Stromnetz
(Hauptschalter).
11. Festgestellte Mängel sind unverzüglich den Vorgesetzten
zu melden.
12. Es sind Sauberkeit und Ordnung einzuhalten.
13. Alle Reparaturen sind entsprechend geschulten
und berechtigten Mitarbeitern sowie dem autorisierten
Service zu übertragen.
14. Es dürfen ausschließlich Schaum- und Pulver-Feuerlöscher
eingesetzt werden.
Spezialisten für Heizung
12. Schlussbemerkungen für den
Installateur – SERVICE
• Der Kessel ist an die Hydraulikinstallation über ein
Mischventil mit Kessel-Umlaufpumpe anzuschließen,
wobei eine Minimaltemperatur an der Rückführung von
mindestens 45ºC sichergestellt werden muss.
• Vor dem Anschluss des Kessels an die
Schornsteininstallation ist ein positives Gutachten
des Schornsteinfegerbetriebs einzuholen.
• Das Ausgleichsgefäß muss mit dem Kessel über
die Versorgungsleitung ohne jegliche Absperrarmatur
angeschlossen werden.
Bedienungsanleitung Twin Bio - PLV 09.13