Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie
Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere
Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur
Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung erhalten.
Auch Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräte
(ab 400 m² Verkaufsfläche) sowie Vertreiber von
Lebensmitteln (ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche), die
regelmäßig oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten (z. B. Discounter), sind verpflichtet unentgeltlich
alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Bei
Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber auf Verlangen
des Endnutzers eine unentgeltliche 1:1-Rücknahme eines
Altgerätes durchführen. Auch ohne Neuerwerb sind die
o.a. Vertreiber verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers
bis zu drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm)
unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Online-Vertrieb
gelten alle Lager- und Versandflächen des Vertreibers als
Verkaufsflächen.
Bevor sie alte Elektro- und Elektronikgeräte zur Entsorgung
zurückgeben: Löschen Sie alle personenbezogenen Daten.
Entnehmen sie, sofern dies ohne Zerstörung des Gerätes
möglich ist, die alten Batterien und Akkus. Führen sie diese
einer separaten Sammlung zu.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf
www.elektrogesetz.de.
Elektrisches Schokoladen-Fondue KG 2152 | KG 2352
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