CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
Hersteller:
FAAC S.p.A.
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
Adresse:
Erklärt, dass:
der Antrieb Mod. D600 mit Steuergerät E600,
• zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zum Bau einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EG gebaut ist;
• den wesentlichen Sicherheitsbestimmungen der folgenden EWG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachträgliche Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachträgliche Änderung 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt außerdem, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, bestimmt wurde und deren Übereinstimmung mit
den Voraussetzungen der Richtlinie 89/392/EWG und nachträgliche Änderungen, umgesetzt von der nationalen
Gesetzgebung durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 459 vom 24. Juli 1996, erklärt ist.
Bologna, 1. Januar 2006
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein fehlerhafter
Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden Personenschäden
führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen
aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle
darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie
nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen
Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht
ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen oder
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht werden, ab.
7)
Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert
werden: das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein
schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische
Versorgung auszushlalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen.
(RICHTLINIE 98/37/EG)
Geschäftsführer
A. Bassi
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
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Darüber hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit
omnipolarer Abschaltung empfohlen.
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
16) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal empfohlen
(bspw.: FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes, das über eine entsprechende
Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber hinaus sind
die unter Punkt "15" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
17) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der
Anlage eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
18) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
19) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
Veränderungen vorgenommen werden.
20) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs des
Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das Anleitungsbuch,
das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
21) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
22) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
23) Der Durchgang/die Durchfahrt unter dem Tor darf nur bei stillstehender
Automation erfolgen.
24) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der
Automation ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal wenden.
25) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders die
Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls vorgesehen, die
Schubkraft des Antriebs) und der Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
26) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig