Recycling Information
WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment), Recycling of Electronic Products
Europe, United Kingdom
In 2006 the European Union introduced regulations (WEEE) for the collection and recycling of all
waste electrical and electronic equipment. It is no longer allowable to simply throw away electrical and
electronic equipment. Instead, these products must enter the recycling process. Each individual EU
member state, as well as the UK, has implemented the WEEE regulations into national law in slightly
different ways. Please follow your national law when you want to dispose of any electrical or electronic
products. More details can be obtained from your national WEEE recycling agency.
The following batteries or accumulators are included in this electrical appliance
Battery Quantity and Type
2 x AAA
Information on the safe removal of batteries or accumulators
1. Warning: Make sure the battery is completely drained.
2. Carefully remove the battery from the IR remote control.
3. The battery and the device can now be disposed of separately.
Germany / Deutschland
Informationen für private Haushalte sowie gewerbliche Endverbraucher
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG (Deutschland)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den
Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
2.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
3.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
Information gemäß § 4 Absatz 4 Elektrogesetz
Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten
Batterieanzahl und -typ
2 x AAA
Angaben zur sicheren Entnahme der Batterien oder der Akkumulatoren
• Warnhinweis: Vergewissern sie sich, ob die Batterie entleert ist.
• Entnehmen die Batterie vorsichtig aus der IR-Fernbedienung.
• Die Batterie und das Gerät können jetzt getrennt entsorgt werden.
Elektro- und Elektronikgeräte
Chemical System
non-rechargeable Alkaline
Chemisches System
Nicht wiederaufladbare Alkali-Mangan