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PyroBubbles®, die nicht mehr dem Auslieferungszustand entsprechen,
müssen gemäß den Entsorgungshinweisen entsorgt werden (siehe Kapitel
S. 23
7, „Entsorgung"
) und dürfen nicht weiterverwendet werden, da
sie nicht mehr den Anforderungen an Sorptionsvermögen und
Wärmedämmung genügen.
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