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AL-KO C200 Li Traducción Del Manual Original De Instrucciones página 10

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  • MEXICANO, página 34
DE
Einstellung einer Obergrenze von maximal
60% Ladekapazität zur optimalen Lagerung
des Akkus, z. B. über den Winter,
Produktregistrierung.
HINWEIS Updates für die AL‑KO inTOUCH
App werden automatisch über das Internet vorge-
nommen (FOTA: Firmwareupdate Over The Air).
5.5
Doppelladegerät mit AL-KO InTOUCH
App verbinden
HINWEIS Hinweis zum WLAN.
Um die AL-KO inTOUCH App nutzen zu kön-
nen, muss sich das Doppelladegerät inner-
halb der Reichweite Ihres 2,4 GHz WLANs
befinden.
Halten Sie den Namen und das Passwort Ih-
res WLANs bereit.
1. Smartphone vorbereiten:
"AL-KO inTOUCH Smart Garden" App in-
stallieren.
App starten.
2. Im Einrichtungsassistenten der App:
Neues Gerät durch Antippen des "+"-
Symbols hinzufügen.
Typenschild des Akkus scannen.
Gefundenes Gerät bestätigen oder Anga-
ben zum Gerät manuell hinzufügen.
"Smart-Connect einrichten" starten.
3. WLAN-Name und Passwort zurücksetzen,
wenn Sie sich in einem neuen WLAN befin-
den (siehe Kapitel 5.6 "WLAN-Name und
Passwort zurücksetzen", Seite 10).
4. ECO-Taste ca. 3 Sekunden lang drücken.
LED (01/3) pulsiert: Einrichtungsassistent
gestartet, wartet auf Verbindung.
5. Im Einrichtungsassistenten der App:
Wenn die Suche nach Bluetooth-Geräten
erfolgreich war: "AL-KO Charger" aus der
Liste auswählen.
Den Namen des Doppelladegeräts än-
dern (optional).
Den Namen und das Passwort Ihres
WLANs eingeben.
LED blinkt blau: Verbindungsvorgang ge-
startet.
LED leuchtet blau: Das Doppelladegerät
ist mit der AL-KO Smart Cloud verbun-
den.
10
5.6
WLAN-Name und Passwort
zurücksetzen
1. ECO-Taste mindestens 10 Sekunden lang
drücken.
LED (01/3) pulsiert blau: Rücksetzvor-
gang abgeschlossen.
6 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
Entsorgung
C200 Li

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