Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber verpflichtet, auf
Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte (max. Kan-
tenlänge von 25 cm) unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem Grund-
gerät zu entnehmen! Die Batterien müssen getrennt von
den anderen Geräteteilen entsorgt werden.
Dieses Symbol besagt, dass Batterien und
Akkus nicht zusammen mit dem Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im
Handel abzugeben. Die Inhaltsstoffe sind giftig und ge-
fährden bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und
können gesundheitsschädigende Wirkungen auf Men-
schen, Tiere und Pflanzen haben.
− Vor dem Entsorgen müssen die Batterien vollständig
entladen werden. Lassen Sie hierfür das Gerät so
lange eingeschaltet, bis im Display keine Anzeige
mehr sichtbar ist.
− Nehmen Sie danach die Batterien aus dem Gerät wie
im Abschnitt „Inbetriebnahme" beschrieben.
Wetterstation mit Funk-Außensensor WS 2301
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