3. Sicherheit
3.4 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
▶
Die in diesem Dokument beschriebenen Tätigkeiten nur durch Fachperso-
nal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen lassen.
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen
und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögli-
che Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist
speziell für das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Messstoffe.
3.5 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Fachpersonal gegen Gefahren zu
schützen, die dessen Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Beim Ausführen der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät muss das Fachperso-
nal persönliche Schutzausrüstung tragen.
Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung
befolgen!
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden.
Schutzbrille tragen!
Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und Flüssigkeitsspritzern.
Schutzhandschuhe tragen!
Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfung, Einstichen oder tieferen
Verletzungen sowie vor Berührung mit heißen Oberflächen und aggressiven
Messstoffen.
Arbeitsschuhe tragen!
Schutz der Füße vor herunterfallenden oder umherliegenden Gegenständen
sowie Schutz vor giftigen oder gesundheitsgefährdeten Flüssigkeiten und
aggressiven Messstoffen.
WIKA-Betriebsanleitung, Typ DMSU22SA
DE
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