Kühlgas enthaltenden Geräts wird auf die örtlichen Vorschriften verwiesen.
22. Für die Lagerung des Geräts:
Die Verpackung für die Lagerung muss so haltbare sein, dass das Gerät
keine Schäden erleiden kann und eine möglicher Verlust von Kühlgas
vermieden wird.
23. Das zurückgewonnene Kältemittel darf nicht in ein anderes Kältesystem
gefüllt werden, bevor es nicht gereinigt und überprüft wurde.
24. Die Entsorgung MUSS von einem Fachtechniker vorgenommen werden,
der die PSA ordnungsgemäß verwenden und der das Gerät perfekt kennen
MUSS. Alle Kältemittel MÜSSEN sicher zurückgewonnen werden; stets ein
Muster Öl und Kältemittel entnehmen, bevor der Kreislauf geleert wird.
25. Vor der Vornahme eines jeden Entsorgungsschritts:
- Das System vom Strom trennen.
- Überprüfen, die mechanischen Bewegungsmittel für das Handling der
Gasflaschen, falls erforderlich, zur Verfügung zu haben.
- Die Ausrüstungen und Rückgewinnungs-Flaschen MÜSSEN den Normen
entsprechen.
26. Das Gerät ist zu etikettieren und es ist anzugeben, dass dieses außer
Betrieb genommen und das Kühlmittel entleert wurde. Das Etikett muss
unterschrieben und mit Datum versehen werden. Sicherstellen, dass sich
auf dem Gerät Aufkleber befinden, die angeben, dass das Gerät brennbares
Kältemittel enthält.
27. Falls Kompressoren oder Kompressoröle entfernt werden müssen,
sicherstellen, dass sie auf ein annehmbares Niveau geleert wurden, um
sicherzustellen, dass kein brennbares Kältemittel im Schmiermittel verbleibt.
Bevor der Kompressor zurück zum Lieferanten gebracht wird, ist der
Evakuierungsvorgang vorzunehmen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen,
darf nur die elektrische Erhitzung des Kompressorkörpers verwendet werden.
0.3 - VORGESEHENER GEBRAUCH
• Das Klimagerät darf ausschließlich dazu verwendet werden, um warme oder
kalte Luft zu erzeugen (je nach Wahl) und ausschließlich mit dem Ziel, die
Raumtemperatur angenehmer zu gestalten.
• Der unsachgemäße Gebrauch der Geräte (innen und außen) enthebt OLIMPIA
SPLENDID von jeglicher Haftung für Schäden an Personen, Sachen und Tieren.
0.4 - RISIKOBEREICHE
• Die Klimageräte dürfen nicht in Räumen mit brennbaren, explosionsgefährdeten
Gasen installiert werden, in sehr feuchten Räumen (Waschküche, Gewächshaus,
usw.) oder in Räumen, in denen weitere Maschine eine große Hitzequelle
darstellen. Auch nicht in der Nähe von Salz- oder Schwefelwasserquellen.
• In der Nähe des Klimageräts ist der Gebrauch von Gas, Benzin oder anderen
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