2.3 Wandmontage im Abluftbetrieb
LEBENSGEFAHR!
Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet werden.
Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, welcher der Entlüftung von
Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig. Zurückgesaugte
Verbrennungsgase können zu Vergiftungen führen.
Die Dunstabzugshaube darf nicht mit anderen Abzugskanälen verbunden
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werden, an denen bereits andere Geräte installiert sind, die mit anderen
Energiequellen als Strom betrieben werden (z.B. Boiler, Gasherde usw.).
Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften
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einzuhalten.
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Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame Betrieb
von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungsstätten wie
Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im selben Raum bestimmten
Einschränkungen.
Bei Abluftbetrieb wird die angesaugte Luft durch den Fettfilter gereinigt und
danach über einen Abluftkanal ins Freie geleitet. Deshalb immer für
ausreichende Zuluft sorgen.
Die Abluft wird in einen Luftschacht oder nach außen geführt.
Beim Anschluss an einen Luftschacht darf der Abluftschlauch nicht zu weit
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in den Schacht hineinragen.
Bei der Abluftführung nach außen empfiehlt sich, an der Außenseite eine
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Lüftungsklappe (nicht im Lieferumfang enthalten) anzubringen.
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