unter bestimmten Bedingungen auf die Funk
tionsweise aktiver oder passiver medizinischer
Implantate auswirken. Um die Gefahr von
Situationen, die zu schweren oder tödlichen
Verletzungen führen können, auszuschließen,
sollten Personen mit einem medizinischen
Implantat vor dem Gebrauch dieses Produkts
ihren Arzt und den Hersteller des Implantats
kon sultieren.
GEFAHR! Erstickungsgefahr!
Kleinere Teile können leicht verschluckt wer
den. Durch den Polybeutel besteht Erstickungs
gefahr für Kleinkinder. Halten Sie Kleinkinder
während der Montage fern.
GEFAHR! Körperverletzung!
Verletzungsgefahr und Risiko einer Beschädi
gung des Produkts.
v Reinigen Sie das Produkt nicht mit Wasser
oder einem Wasserstrahl (insbesondere
Hochdruckwasserstrahl).
v Reinigen Sie nicht mit Chemikalien, ein
schließlich Benzin oder Lösungs mitteln.
Einige können wichtige Kunststoffteile
zerstören.
Entsorgung:
(gemäß RL2012/19/EU / S.I. 2013 No. 3113)
Das Produkt darf nicht über den nor malen
Haushaltsmüll entsorgt werden. Es muss
gemäß den geltenden lokalen Umwelt-
schutzvorschriften entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre
örtliche Recycling-Sammelstelle.
Entsorgung des Akkus:
Der Akku enthält Lithium-Ionen-Zel-
len, die am Ende ihrer Lebensdauer
getrennt vom normalen Hausmüll zu
Li-ion
entsorgen sind.
GAR_15021-20.960.05_2024-04-30.indd 5
GAR_15021-20.960.05_2024-04-30.indd 5
WICHTIG!
Der Akku darf nur von Fachpersonal ausgebaut
werden.
1. Bei Fragen bezüglich des Akkuausbaus, wenden
Sie sich bitte an den GARDENA Service.
2. Entsorgen Sie die Akkus über oder durch Ihre
örtliche Recycling-Sammelstelle.
Informationen zur Rücknahme von
Elektro-Altgeräten für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimm-
te Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit einer Verkaufs-
fläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindes-
tens 400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elek-
tronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die
Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages
für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den End-
nutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rück-
gabe bzw. Abholung des Altgerätes zu informieren
und den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen,
ob bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Alt-
gerät zurückgegeben wird.
5
30.04.24 09:52
30.04.24 09:52