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Wir erinnern daran, dass man in einigen Ländern Gesetze befolgen
muß, die folgendes regeln:
- den Gebrauch und/oder den Besitz einer Funksteuerung
- den Gebrauch von Betriebsfrequenzen, der in den europäischen
Staaten noch nicht abgestimmt wurde.
In der diesem Handbuch beigefügten Anlage "Beschränkungen &
Genehmigungen"findet man alle zu beachtenden Angaben.
Wie es von der Maschinenvorschrift und ihren entsprechenden Weisungen vorgesehen
wird, ist es notwendig, für jede Maschine eine Risikoanalyse durchzuführen: deshalb
muß man im Falle der Verwendung einer Funkfernsteuerung innerhalb dieser Analyse
überprüfen, ob die Maschine ferngesteuert werden kann oder nicht.
Die Verantwortung dieser Analyse liegt beim Hersteller der Maschine und/oder bei
demjenigen, der die Installation und die Verwendung einer Funkfernsteuerung
bestimmt.
Autec kann keine Verantwortung übernehmen, falls die Risikoanalyse nicht
korrekt ausgeführt wurde.
Um einen einwandfreien Betrieb der Funkfernsteuerung zu garantieren, müssen stets
alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz beachtet
werden. Außerdem MUß man stets alle geltenden staatlichen Gesetze bezüglich der
Benutzung der Maschine als auch der Funkfernsteuerung im einzelnen Zustand, in dem
das System benutzt wird, beachten.
Autec kann keine Verantwortung übernehmen, falls die Funkfernsteuerung nicht
unter vorschriftsgemäßen Arbeitsbedingungen verwendet wird.
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In einem jeglichen Notfall, Defekt oder bei Entdeckung beschädigter
Teile, MUß man das System bis zur vollständigen Beseitigung des
bestehenden Problems außer Betrieb setzen.
E v e n t u e l l b e s c h ä d i g t e Te i l e k ö n n e n A U S S C H L I E ß L I C H
nur von autorisiertem Autec-Personal ersetzt werden, indem man nur
Originalersatzteile von Autec benutzt.
BESCHRÄNKUNGEN & GENEHMIGUNGEN
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