5. GARANTIE
FRATELLI COMUNELLO SPA übernimmt für die Rohrmotoren eine Garantie von sechzig Monaten ab
Herstellungsdatum und für die elektronischen Komponenten vierundzwanzig Monate ab Herstellungsdatum.
Die Garantieleistung beinhaltet die Reparatur oder den kostenlosen Umtausch der Teile, die FRATELLI
COMUNELLO SPA unanfechtbar als mit Herstellungsfehlern behaftet anerkennt. Das sich in Garantie
befindende und an den Sitz von FRATELLI COMUNELLO SPA gesendete Teil muss frachtfrei gesendet
werden und wird zu Lasten des Empfängers zurückgesendet. Das umgetauschte Material bleibt Eigentum
von FRATELLI COMUNELLO SPA.
Die Arbeitskosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Käufers. Für den Zeitraum des Ausfalls der Anlage wird
keine Entschädigung gewährt. Der Eingriff beinhaltet keine Verlängerung der Garantiedauer. Es versteht sich,
dass die Gültigkeit der Garantie der Befolgung der Leistungsspezifikationen des Produkts unterliegt, die in
den mit den besagten Produkten mitgelieferten Betriebshandbüchern enthalten sind.
Von der Garantie sind ausgeschlossen:
Durch Transport verursachte Beschädigungen oder Schäden; auf Fehler der elektrischen Anlage und/oder
Nachlässigkeit, Unangemessenheit der Anlage für den vorgesehenen Nutzungszweck und auf alle durch
unsachgemäße Benutzung zurückzuführende Beschädigungen oder Schäden; durch unzulässige Eingriffe
seitens nicht autorisiertem Personal oder durch Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen verursachte
Beschädigungen oder Schäden; durch chemische Substanzen oder atmosphärische Einflüsse verursachte
Defekte; Verbrauchsmaterial; Eingriffe wegen vermuteter Fehler oder Gefälligkeitsüberprüfungen
Produkteigenschaften
Die Produkte der FRATELLO COMUNELLO SPA unterliegen ständigen Innovationen und Verbesserungen;
Konstruktionseigenschaften und Aussehen derselben können daher ohne Vorankündigung Veränderungen
ausgesetzt sein.
Gerichtsstand
Da der Vertrag durch die in Rosà ausgestellte Auftragsbestätigung abgeschlossen wird, kommt im Fall
von rechtlichen Streitigkeiten irgendwelcher Art die italienische Rechtsprechung zur Anwendung, wobei
Bassano del Grappa (VI) Italy Gerichtsstand ist.
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