Stecken Sie die Tülle des Adapters für Gasgeräte (21) auf den Prüfanschluss für den
Düsenvordruck Ihres Gasbrenners auf.
Stellen Sie das Gasgerät so an, dass der Brenner mit voller Brennbelastung läuft.
Öffnen Sie die Absperrventile der Anschlüsse B und D.
Während das Brenngas jetzt zu den Düsen strömt, drückt es über den Adapter für Gasgeräte
(21) und den Verbindungsschlauch (6) auf die Wassersäule des fest installierten
Steckrohres (7).
Lesen Sie jetzt den tatsächlich vorhandenen Düsenvordruck auf der im Deckel befindlichen
Skala (11) ab.
Sie können durch Drehen der Einstellschraube des Brenners den Düsenvordruck nun soweit
regulieren, bis die Wassersäule den vom Gerätehersteller geforderten Wert anzeigt.
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Prüfprotokoll
Der verantwortliche Fachmann muss nach Beendigung der Dichtheitsprüfung ein Druckprotokoll
erstellen, in dem eine Bewertung entsprechend dem verwendeten Werkstoff und dem Druckabfall
enthalten ist. Ist die Dichtheit der Anlage gegeben, muss er diese bestätigen.
7
Außerbetriebnahme
Demontieren Sie nach der Dichtheitsprüfung den Verbindungsschlauch (6) und öffnen Sie das
Absperrventil am Anschluss D, damit die Wassersäule in den Tank (2) ablaufen kann.
Demontieren Sie die Steckrohre und plazieren diese an ihrem vorgesehenen Platz im
Stahlblechkoffer Ihres ROTEST GW 150/4.
Schließen Sie alle Absperrventile und klappen Sie die Pumpe ein.
8
Wartung und Pflege
Versehen Sie regelmäßig mit dem beiliegenden Silikon-Pflegefett die O-Ringe der Steckrohre, die
Steckkupplungen und die Gaszählerkappe!
Versehen Sie auch die Rohraufweitungen an den Steckrohren innen mit Fett, um die Montage zu
erleichtern!
Sprühen Sie die Schnellkupplungen am Verbindungsschlauch in regelmäßigen Abständen mit
einem handelsüblichen Silikonspray ein!
Lagern Sie den Stahlblechkoffer sauber und trocken, damit innenliegende Teile nicht korrodieren!
Korrosion an den Ventilen beeinträchtigt deren Funktion!
Behandeln Sie den ROTEST GW 150/4 mit Sorgfalt!
9
Entsorgung
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden.
Hierfür stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur
umweltverträglichen Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie
bitte Ihre zuständige Abfallbehörde.
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