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3. Haftung und Gewährleistung
• Jede über die bestimmungsgemäße Verwen-
dung hinausgehende und/ oder andersartige
Verwendung des Werkzeuges ist untersagt und
gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Her steller und/
oder seine Bevollmächtigten wegen Schäden
aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
des Werkzeuges sind ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungs gemäßer
Verwendung haftet allein der Betreiber.
4. Ersatzteile
• Nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwen-
den.
• Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile kön-
nen zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder
Totalausfall des Werkzeuges führen.
• Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatz-
teile erlöschen sämtliche Garantie-, Service-,
Schadenersatz- und Haftpflicht ansprüche gegen
den Hersteller oder seine Beauf tragten, Händler
und Vertreter.
5. Entsorgung
• Zur Aussonderung, reinigen und unter Beachtung
geltender Arbeits- und Umwelt vorschriften zerle-
gen. Bestandteile der Wieder verwertung zufüh-
ren.
• Metallische Materialreste verschrotten.
• Die Verringerung von Umwelt belastungen und die
Bewahrung der Umwelt, stehen im Mittelpunkt
unserer Aktivitäten!
Bei HAZET wird Umweltschutz groß geschrieben.
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