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BESCHRÄNKUNGEN & GENEHMIGUNGEN
Wir erinnern daran, dass man in einigen Ländern Gesetze befolgen
muß, die folgendes regeln:
- den Gebrauch und/oder den Besitz einer Funksteuerung
- den Gebrauch von Betriebsfrequenzen, der in den europäischen
Staaten noch nicht abgestimmt wurde.
In der diesem Handbuch beigefügten Anlage "Beschränkungen &
Genehmigungen" findet man alle zu beachtenden Angaben.
Wie es von der Maschinenvorschrift und ihren entsprechenden Weisungen vorgese-
hen wird, ist es notwendig, für jede Maschine eine Risikoanalyse durchzuführen: des-
halb muß man im Falle der Verwendung einer Funkfernsteuerung innerhalb dieser
Analyse überprüfen, ob die Maschine ferngesteuert werden kann oder nicht.
Die Verantwortung dieser Analyse liegt beim Hersteller der Maschine und/oder bei
demjenigen, der die Installation und die Verwendung einer Funkfernsteuerung be-
stimmt.
Autec kann keine Verantwortung übernehmen, falls die Risikoanalyse nicht kor-
rekt ausgeführt wurde.
Um einen einwandfreien Betrieb der Funkfernsteuerung zu garantieren, müssen stets
alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz beachtet
werden. Außerdem MUß man stets alle geltenden staatlichen Gesetze bezüglich der
Benutzung der Maschine als auch der Funkfernsteuerung im einzelnen Zustand, in
dem das System benutzt wird, beachten.
Autec kann keine Verantwortung übernehmen, falls die Funkfernsteuerung
nicht unter vorschriftsgemäßen Arbeitsbedingungen verwendet wird.
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In einem jeglichen Notfall, Defekt oder bei Entdeckung beschädigter
Teile, MUß man das System bis zur vollständigen Beseitigung des
bestehenden Problems außer Betrieb setzen.
Eventuell beschädigte Teile können AUSSCHLIEßLICH nur von autori-
siertem Autec-Personal ersetzt werden, indem man nur Originalersatzteile
von Autec benutzt.
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2 - Einleitung
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