2.3
Verwendungszweck
Die Atemanschlüsse schützen Gesicht und Augen vor aggressiven
Medien.
2.4
Einschränkungen des Verwendungszwecks
2.5
Zulassungen
WARNUNG
!
Bärte und Koteletten im Dichtungsbereich der Vollmaske ver-
ursachen Leckagen! Entsprechende Personen sind für das
Tragen der Vollmaske ungeeignet. Brillenbügel im Dichtungs-
bereich verursachen ebenfalls Leckagen. Maskenbrille ver-
wenden.
Die Vollmasken sind als Atemanschlüsse nach EN 136:1998 CL.3+
zugelassen und mit CE gekennzeichnet. Die Masken-Helm-
Kombinationen sind außerdem nach DIN 58610 zugelassen. Beide
Ausführungen erfüllen die Anforderungen der PSA-Richtlinie 89/686/
EWG. Zusätzlich erfüllen sie die Anforderungen der Totalbeflammung
nach EN 137 (flame engulfment).
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 P und Dräger FPS 7000 RA ent-
sprechen den US-amerikanischen NIOSH-Richtlinien.
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 RA sind in Australien und Neu-
seeland gemäß AS/NZS 1716:2012 zugelassen.
Die Atemanschlüsse sind mit folgenden Pressluftatmer-Baureihen zu-
gelassen:
PAS Standard
PAS Lite
PSS 90
PSS 100
PSS 3000
Dräger FPS 7000
PSS 5000
PSS 7000
Folgende Masken-Helm-Kombinationen sind zugelassen:
Dräger FPS 7000 S-fix/HPS
Dräger FPS 7000 S-fix/F1
Dräger FPS 7000 S-fix/Supra
Dräger FPS 7000 Q-fix/HPS
HINWEIS
i
i
Vollmasken dürfen nicht zu einer Masken-Helm-Kombination
umgerüstet werden. Für den Helm zugehörige Gebrauchsan-
weisung beachten.
Die Atemanschlüsse dürfen nur mit zugelassenen Pressluftatmern,
Gebläsefiltergeräten, Schlauchgeräten oder Atemfiltern verwendet
werden.
Die Vollmasken sind gemäß 94/9/EC für den Gebrauch in explosions-
gefährdeten Bereichen geprüft und können in folgenden Zonen ver-
wendet werden:
Vollmasken mit Sichtscheibe PC
I M1
II 1 G IIB T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Vollmasken mit Sichtscheibe PCas oder PCaf
I M1
II 1G IIC T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen
nur mit einem Wasserschleier verwenden.
(zugelassen durch die Dekra Exam)
Beschreibung
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