ANLEITUNGSHANDBUCH FÜR GEBRAUCH
UND WARTUNG
DEN BENUTZER ZUR AUFBEWAHRUNG BE-
STIMMT
1. IDENTIFIZIERUNGSDATEN
DES HERSTELLERS UND
DER ELEKTROPUMPE
1.1 HERSTELLERDATEN
Werksleitung
30
Tel.:
0444/706811
Telefax:
0444/706950
480536
1.2. DATEN DER PUMPE
Bezeichnung:
3SF-3LSF-3PF-3LPF-PUMPEN GEMÄSS ATEX
Modell:
Baujahr:
SIEHE TYPENSCHILD DER ELEKTROPUMPE
2. VORAUSSETZUNG
Diese Gebrauchsanweisungen beziehen sich auf
die Installation, den Gebrauch und die Instandhal-
tung der 3SF-3LSF-3PF-3LPF-Pumpen (ohne Mo-
tor geliefert) und für den Gebrauch an Orten, wo
sich potentiell explosive Atmosphären befinden.
Die Einheit aus Pumpe und Motor entsprict
nur dann den ATEX - Richtlinien, wenn sowohl
die Pumpe als auch der jeweilige Motor ATEX-
zugelassen sind.
Bei fehlender ATEX-Zulassung darf das Aggre-
gat nicht in explosions-gefährdeten Bereichen
eingesetzt werden.
ZUR BEACHTUNG
Diese Anweisungen sind zusätzlich zu den im
Gebrauchsanweisungshandbuch der betreffenden
Pumpen aufgeführten Anweisungen zu beachten.
14 - 3SF-3LSF-3PF-3LPF
Firmensitz
Via Campo Sportivo,
Tel.:
0463/660411
Telefax:
0463/422782
Eine unkorrekte Installation kann Ursache von Ge-
fahrsituationen sein, daher kann die Pumpe nicht
als gebrauchsfähig an Orten mit einer Explosion-
sgefahr betrachtet werden.
Die Montage unseres Produktes 3SF-3LSF-3PF-
3LPF muss nur von genehmigtem Fachpersonal
durchgeführt werden. Das zur Montage und zur
Instandhaltung zuständige Personal muss notwen-
digerweise unterwiesen werden und eine entspre-
chende Ausbildung in Sachen potentiell explosiver
Atmosphäre nachweisen können.
Die Inbetriebnahme und die Instandhaltung müs-
sen die hierin folgenden angeführten Verbindung-
sanweisungen, die Bestimmungen und die Vor-
schriften befolgen.
Diese Vorschriften müssen dem Personal, das das
3SF-3LSF-3PF-3LPF-Produkt anwendet, bekann-
tgegeben und zur Verfügung gestellt werde.
3. INHALTSVERZEICHNIS
3. INHALTSVERZEICHNIS
9. ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG Seite 35
4. INSTALLATION VON PUMPEN
4.1. TAUGLICHKEIT DER PUMPE AM INSTAL-
LATIONSORT
Falls die Pumpe in Flächen mit Explosionsgefahr
benutzt werden sollte, muss überprüft werden,
dass diese tauglich für die Klassifikation des Ortes
ist und den Charakteristiken der brennbaren Stoffe,
die in der Anlage vorliegen, entspricht.
Die wesentlichen Sicherheitserfordernisse gegen
das Explosionsrisiko auf klassifizierten Flächen
sind von den europäischen Vorschriften 94/9/CE
vom 23. März 1994 (was die Vorrichtungen anbe-
langt) und 1999/92/CE vom 16. Dezember 1999
(was die anlagen anbelangt) festgelegt worden.
D
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