Gase – Dämpfe – Rauch
• Während des Schweißens entwickelt sich
schädlicher Rauch und Metallstaub. Wir emp-
fehlen Ihnen, Rauchschutzmasken zu verwen-
den und nur in ausreichend belüfteten Räumen
zu schweißen, um den erforderlichen Schutz
des Personals zu gewährleisten.
• Für geschlossene Räume ist unbedingt die
Benutzung von Sauglüftern angezeigt, die unter
der Schweißzone angebracht werden müssen.
• Das zu schweißende Material muß frei sein von
Halogen-Lösung-Entfettungsmitteln, um die Bil-
dung von Giftgasen zu verhindern.
• Metalle, die mit Blei, Graphit, Cadmium, Zink,
Quecksilber oder Beryllium überzogen sind
oder diese Materialien enthalten, können wäh-
rend des Schweißens kräftig Rauch entwickeln.
• Beim Schweißen wird Ozon frei. Dies ist eine
Art von Sauerstoff, der zu Reizungen und
Erkrankungen der Atemorgane führen kann.
• Chlorhaltige Fettlösemittel wie Trichloräthylen,
Perchloräthylen
usw.
Schweißen und erfahren eine chemische
Umwandlung in das Phosgen. Phosgen ist gif-
tig!
UV-Strahlen
• Die Strahlen des Lichtbogens können zu
Augenschäden und Hautverbrennungen füh-
ren.
• Zum Schutz gegen Funken, Wärme, sichtbare
u. unsichtbare Strahlen müssen geeignete
Augenschutzmittel (Schutzschild od. Schutz-
haube mit genormten Strahlenschutzgläsern
der Stufen 10 bis 15 nach DIN 4647, je nach
Stromstärke) getragen werden.
• Nicht mit ungeschützten Augen in den Lichtbo-
gen sehen (Gefahr der Blendung u. Verbren-
nung). Die unsichtbare UV-Strahlung verur-
sacht bei ungenügendem Schutz eine erst
einige
Stunden
später
schmerzhafte Bindehautentzündung.
• Schweißen Sie nur in Sichtweite anderer Per-
sonen, die Ihnen im Notfall zu Hilfe eilen kön-
nen.
• In der Nähe des Lichtbogens befindliche Perso-
nen oder Helfer müssen auf die Gefahren hin-
gewiesen und, mit dem nötigen Schutz ausge-
rüstet werden.
• Benachbarte Arbeitsplätze sind durch geeig-
nete Abschirmungen von der Einwirkung von
Strahlen zu schützen.
• Bei Schweißarbeiten in Räumen u. Gebäuden
muß für ausreichende Be- und Entlüftung
gesorgt werden.
1.2
verdampfen
beim
bemerkbare,
sehr
Feuer
A
Gefahr!
Die Temperatur des Lichtbogens beträgt ca.
2400 °C.
Vor Beginn der Schweißarbeiten beachten Sie fol-
gende Hinweise:
• Brennbare Stoffe u. Gegenstände sind im
Umkreis von 5 m der Schweißstelle zu entfer-
nen.
• Nicht entfernbare Stoffe im Umkreis von 5 m
sind durch geeignetes Abdecken mit Stahlble-
chen, nassen Tüchern usw. zu schützen.
• Öffnungen, Spalten, Maueröffnungen usw. sind
zur Vermeidung unkontrollierten Funkenfluges
zu verdecken bzw. abzudichten.
• Löschmittel wie Feuerlöscher, Wassereimer
usw. sind bereitzustellen.
• Bedenken Sie, daß durch Wärmeleitung von
der Schweißstelle auch an verdeckten Teilen
bzw. in anderen Räumen Brände entstehen
können.
• Kontrollieren
Sie
Schweißarbeiten die Umgebung der Schweiß-
stelle im Zeitraum von 6 bis 8 Stunden mehr-
mals nach Glimmstellen, Brandnestern, Wär-
meleitung usw.
Umgang mit Schutzgasflaschen
• Beim Umgang mit Schutzgasflaschen sind die
einschlägigen
Sicherheitsvorschriften
beachten. Insbesondere sind die Schutzgasfla-
schen wegen des gefährlichen hohen Innen-
drucks (bis 200 bar) gegen mechanische
Beschädigung, Umfallen und Herabfallen zu
sichern, vor Erwärmen (max. 50 °C), vor länge-
rer Sonnenbestrahlung und strengem Frost zu
schützen.
• Beim Bestücken des MIG/MAG Gerätes mit der
Schutzgasflasche ist darauf zu achten, daß zu
große Flaschen bei unebener Standfläche ein
Kippen des Gerätes verursachen können. Um
dadurch auftretende Schäden am Gerät bzw.
an der Gasflasche zu vermeiden, sollten nur
entsprechende
Flaschengrößen
werden. (10 l bzw. 20 l-Flaschen).
• Nachfüllen bzw. Umfüllen dürfen nur von zuge-
lassenen Firmen vorgenommen werden.
Gefahren durch elektrischen Strom
• Der Anschluß an das Netz und die Wartung der
Schutzgasanlage sind nach VDE vorschrifts-
mäßig auszuführen.
• Sicherstellen, daß die Stromzuführung wirksam
geerdet ist.
nach
Beendigung
Ihrer
eingesetzt
MIG/MAG 140/160
zu