Gesetzliche Vorschriften
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten innerhalb der
Europäischen Union.
Das auf dem Produkt abgebildete Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht
zusammen mit anderen Abfallstoffen entsorgt werden darf. Altgeräte müssen daher zur
Wiederverwertung an eine dafür vorgesehene Sammelstelle übergeben werden.
Mülltrennung und Wiederverwertung von Altgeräten tragen zum nachhaltigen Umgang mit
natürlichen Ressourcen bei. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Wiederverwertung
nicht zulasten der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geht. Weitere Informationen
zur Entsorgung von Altgeräten sowie zu den Standorten der zuständigen Sammelstellen
erhalten Sie von Ihren örtlichen Müllentsorgungsbetrieben sowie vom Händler, bei dem
Sie dieses Produkt erworben haben.
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für Digitalgeräte der Klasse A
gemäß Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen für Funkentstörung. Diese Grenzwerte dienen
dem angemessenen Schutz gegen schädliche Störungen bei Betrieb des Geräts in einer
gewerblichen Umgebung. Geräte dieser Art erzeugen und verwenden Hochfrequenzen
und können diese auch ausstrahlen. Bei Nichteinhaltung der Installations- und
Gebrauchsvorschriften können sie zu Störungen beim Rundfunkempfang führen. Der
Betrieb solcher Geräte in Wohngebieten führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu
Funkstörungen. In diesem Fall kann vom Betreiber verlangt werden, persönlich für die
Beseitigung solcher Störungen aufzukommen.
Der Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
1
Dieses Gerät darf keine schädigenden Störungen hervorrufen.
2
2 Dieses Gerät muss alle Störungen standhalten, einschließlich Störungen, die einen
unerwünschten Betrieb zur Folge haben.
Die Verbindung zu HDMI-Schnittstellen muss über hochwertige abgeschirmte HDMI-Kabel
hergestellt werden.
Dieses Gerät wurde auf die Einhaltung der Richtlinien für die zweckbestimmte Nutzung
im gewerblichen Bereich getestet. Bei Verwendung in häuslichen Umgebungen können
Funkstörungen auftreten.
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