13 | Entsorgung
Verpackungsmaterial sowie das Produkt selbst oder dessen Teile, sind gemäß den regio-
nalen behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.
14 | Kontakt
Bei Fragen zum Produkt und/ oder dieser Anleitung, bitte vor dem ersten Gebrauch des Produktes
unser Servicecenter unter der E-Mail: service@louis.de kontaktieren. Wir helfen schnell weiter. So
gewährleisten wir gemeinsam, dass das Produkt korrekt benutzt wird.
15 | FAQ
Im folgenden Kapitel gehen wir auf häufig gestellte Fragen ein.
Was benötige ich für die erstmalige Anmeldung bei der Zulassungsstelle?
Grundsätzlich sind im Lieferumfang alle notwendigen Schreiben und Formulare enthalten. Benötigt
werden die COC Papiere, die Rechnung über den Kauf des Anhängers, das Bestätigungsschreiben,
dass der Anhänger noch nie zugelassen war, eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) der
Versicherungsgesellschaft, bei der der Anhänger versichert werden soll.
Wo finde ich die Fahrgestellnummer/ Fz.Ident.Nr.?
Die Fahrgestellnummer/ Fz.Ident.Nr. ist eine 17-stellige Nummer und befindet sich auf dem Typen-
schild des Anhängers. Das Typenschild ist direkt hinter der Zugkupplung auf der linken Fahrzeugseite
angebracht.
Kann man den Anhänger mit einer Bremse nachrüsten?
Nein, das ist bauartbedingt nicht möglich.
Wie erhalte ich eine 100 km/h Zulassung?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Erlangung einer 100 km/h Zulassung. Der Anhänger erfüllt
grundsätzlich alle Kriterien, die erfüllt werden müssen. Zum einen kann die Eintragung nachträglich
durchgeführt werden, indem die Fahrzeugpapiere des Anhängers, nach erfolgreicher Zulassung,
nachträglich berichtigt werden. Dazu muss jedoch ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer
oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Vorführung des
Anhängers ein Formblatt ausfüllen (kostenpflichtig), mit dem dann bei der Zulassungsstelle die Än-
derungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (ebenfalls kostenpflichtig). Des Weiteren muss
von der Zulassungsstelle eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette erworben und an der Rückseite
des Anhängers angebracht werden.
Verfügt man bereits über einen Anhänger, mit dem der FOR-ONE Anhänger zu einer Überwachungs-
organisation gebracht werden kann, kann das Formblatt auch ohne vorherige Zulassung ausgestellt
werden und gleich eine 100 km/h Zulassung bei der Zulassungsstelle erwirkt werden. So spart man
sich zwei Fahrten zur Zulassungsstelle.
Hergestellt in Polen
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