Sicherheit; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Gesetzliche Bestimmungen; Vorhersehbare Fehlanwendung - FOR-ONE 10043023 Instrucciones De Uso

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4 | Sicherheit

4.1 | Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der FOR-ONE Motorradanhänger ist ein Lastenanhänger, speziell für den Transport von Motorrädern.
Der Anhänger darf ausschließlich mit Motorrädern im Rahmen der maximalen Nutzlast beladen
werden. Für die Ladungssicherung ist immer der Fahrer des Zugfahrzeuges verantwortlich. Dazu sind
ggf. landesspezifische Gesetze zu beachten.
Der Anhänger darf nur zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Hersteller und
Händler haften nicht für eine vom bestimmungsgemäßen Gebrauch abweichende Verwendung. Das
gilt insbesondere für die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden.

4.2 | Gesetzliche Bestimmungen

Um mit einem Gespann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, müssen sowohl
das Zugfahrzeug als auch der Anhänger über eine Zulassung verfügen. Bei Auslieferung
verfügt der Anhänger über eine EG-Typgenehmigung. Sowohl die EG-Typgenemigung bzw. das
CoC-Dokument (Certificate of Conformity) als auch ein gültiger Personalausweis sowie eine
Versicherungsbestätigung werden für eine Zulassung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden
dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.
Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne auf deutschen Straßen beläuft sich auf 80 km/h. Der
Anhänger verfügt jedoch über die baulichen Voraussetzungen für eine nachträgliche 100 km/h
Zulassung gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (gilt für Deutschland). Die gesetzlichen
Vorgaben dieser Ausnahmeverordnung sind unbedingt zu beachten. Der Nutzer hat sich vor
Verwendung des Anhängers im öffentlichen Straßenverkehr über die ggf. geltenden nationalen
Verkehrsregeln, Führerschein-Regelungen und Zugfahrzeugvoraussetzungen als Gespann im
jeweiligen Land zu informieren. Der Anhänger darf im Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn er
zusammen mit dem Zugfahrzeug den jeweils geltenden Anforderungen entspricht und der Fahrer die
gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

4.3 | Vorhersehbare Fehlanwendung

Als vorhersehbare Fehlanwendung gilt:
• Transportieren von anderen Gütern als Motorrädern
• Transportieren von Menschen
• Zu hohe Lasten befördern
• Technische und bauliche Veränderungen am Anhänger, die nicht mit dem Hersteller abgesprochen
wurden
• Einsatz von Ersatz- oder Verschleißteilen, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden
• Überschreiten der Stütz- bzw. Achslast
• Transportieren von nicht bzw. nicht korrekt gesicherter Ladung
• Fahrten mit defekter Elektrik- bzw. Beleuchtungsanlage
• Fahrten mit einem beschädigten Anhänger

4.4 | Sicherheitshinweise

GEFAHR!
Lebensgefahr!
Vor dem Fahren mit dem Anhänger stets sicherstellen, dass die Zugkupplung
korrekt geschlossen ist und das Sicherungsseil um die Kugelkupplung des
Zugfahrzeuges gelegt ist.
Ist die Kupplung nicht ordnungsgemäß geschlossen und das Sicherungsseil
nicht eingehakt, kann sich der Anhänger lösen, in den Gegen- bzw.
Nachfolgeverkehr geraten und zu schwersten Unfällen führen.
GEFAHR!
Lebensgefahr!
Niemals mit ungesicherter Ladung fahren. Ist die Ladung nicht oder nicht
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