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8 | ACS 651/751 | Wichtige Hinweise
Grundregeln
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische
Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft
oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den
elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geän-
dert und instandgehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotech-
nischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechni-
schen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen,
dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis
dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen,
dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebs-
mittel in mangelhaftem Zustand nicht verwendet wird.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine
Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden:
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Vor der ersten Inbetriebnahme.
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Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme.
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In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festge-
stellt werden.
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Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
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Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüf-
buch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
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2012-11-06
2.4
Sicherheitshinweise
Sämtliche Sicherheitshinweise müssen vor Verwendung
des Bosch-Produkts aufmerksam durchgelesen und befolgt
werden.
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Vermeiden Sie Hautkontakt mit dem UV-Kontrastmittel.
Sollte es doch zu Hautkontakt kommen, ziehen Sie das
nasse Kleidungsstück sofort aus, und spülen Sie den
betroffenen Hautbereich mit reichlich Wasser ab.
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Vermeiden Sie Hautkontakt mit dem Kältemittel.
Durch den niedrigen Siedepunkt des Kältemittels
(ca. -30 °C) können Erfrierungen auftreten. Sollte es
doch zu Hautkontakt kommen, ziehen Sie das nasse
Kleidungsstück sofort aus, und spülen Sie den be-
troffenen Hautbereich mit reichlich Wasser ab.
Atmen Sie kein Kältemittel, Kontrastmittel oder
Öldämpfe ein. Die Dämpfe können die Augen
und die Atemwege der Nase reizen. Wenn Sie
flüssiges Kältemittel oder UV-Kontrastmittel in
die Augen bekommen haben, spülen Sie die
Augen sorgfältig 15 Minuten lang mit Wasser.
Suchen Sie dann
einen Arzt auf, auch wenn Sie keine Beschwer-
den haben.
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Schlucken Sie das UV-Kontrastmittel nicht. Bei verse-
hentlichem Verschlucken führen Sie kein Erbrechen
herbei; trinken Sie stattdessen reichlich Wasser, und
begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
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Bevor das ACS 651/751 an die Fahrzeug-Klimaanlage
oder an eine externe Kältemittelflasche angeschlossen
wird, vergewissern Sie sich, dass die Schnellkupplungen
kein Leck aufweisen. Verwenden Sie nur externe, mit Si-
cherheitsventilen ausgestattete und gemäß den anwend-
baren Normen zugelassene Kältemittelflaschen.
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Vergewissern Sie sich vor dem Ausschalten des
ACS 651/751, dass alle Service-Phasen abgeschlossen
sind. Dadurch wird verhindert, dass Kältemittel entwei-
chen kann.
Verwenden Sie R134a nicht zusammen mit
Druckluft. Einige Gemische aus Luft und
R134a sind bei hohem Druck leicht entzünd-
lich. Diese Gemische stellen eine potenzielle
Gefahr dar und können Brände oder Explosi-
onen verursachen, die Sach- und Personen-
schäden mit sich bringen.
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Aus der Fahrzeug-Klimaanlage extrahiertes Kältemit-
tel kann mit Feuchtigkeit, Schmiermittel, Schmutz
sowie Spuren anderer Gase verunreinigt sein.
Robert Bosch GmbH