Allgemeine
Garantiebedingungen
1. Produkt-Informationen
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es
wurde unter Beachtung der derzeitigen techni-
schen Erkenntnisse konstruiert und unter
Verwendung
eines
handelsüblichen
Materials sorgfältig gebaut. Da es sich um ein
technisches Gerät handelt, sind für Verkauf,
Aufstellung, Anschluß und Inbetriebsetzung
besondere Fachkenntnisse erforderlich. Des-
halb dürfen Aufstellung, Anschluß und erste
Inbetriebnahme nur durch einen zuständigen
Fachbetrieb (Kachel- und Luftheizungsbauer)
unter Beachtung der bestehenden Vorschriften
erfolgen.
2. Garantiezeit
Entsprechend den nachstehenden Bedingun-
gen übernehmen wir - unabängig von der Ver-
pflichtung des Händlers aus dem Kaufvertrag -
•
5 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke
Olsberg
gerechnet ab Liefertag an den ersten Endab-
nehmer, auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung,
b) fachgerechten Zusammenbau
c) einwandfreie Funktion
des Gerätes und Einhaltung der auf dem Gerä-
teschild
angegebenen
Anschluß an die vorgeschriebene Betriebs-
spannung und bei Betrieb mit der angegebe-
nen Energieart bzw. mit den vorgeschriebenen
Brennstoffen.
Auf feuerberührte Teile, wie z.B. Schamotte,
Roste , Umlenkplatten und Sichtscheiben so-
wie Bedienungselemente, wie z.B. Griffe und
Türscharniere sowie Dichtungen, Lack, Ober-
flächenbeschichtungen (z.B. Gold) und elekt-
ronische Bauteile und -gruppen, gewähren wir
2 Jahre Garantie.
Bei Teilen oder Einbauteilen, welche der zwei-
jährigen Garantie dieser "Allgemeinen Garan-
tiebedingungen für Öfen und Heizeinsätze"
unterliegen, beträgt die Garantiezeit maximal
24 Monate ab Auslieferungsdatum beim Her-
steller.
3. Anfahrpauschale
Nach Ablauf von 2 Jahren der Garantiezeit
berechnen wir eine Anfahr-Pauschale; auf
Ziffer 6 dieser "Allgemeinen Garantiebedin-
gungen für Öfen und Heizeinsätze" weisen wir
hin.
4. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist
durch Vorlage des Kaufbeleges, wie Kassen-
zettel, Rechnung usw. nachzuweisen. Ohne
diesen Nachweis sind wir zu Garantieleistun-
gen nicht verpflichtet.
5. Garantieausschluß
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden
durch Transport oder an zerbrechlichen Teilen
wie Glas, Keramik o.ä., für Schäden und Män-
gel an Geräten oder deren Teile, die durchü-
bermäßige Beanspruchung, unsachgemäße
Behandlung und Wartung sowie Fehler bei
Aufstellung und Anschluß des Gerätes auftre-
ten. Das gilt auch bei Nichtbeachtung der
Montage- und Bedienungsanleitung sowie bei
Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen, die
nicht in unseren Listen aufgeführt sind. Bei
Eingriffen in oder Veränderungen an dem
Gerät durch Personen , die hierzu nicht von
uns ermächtigt sind, erlischt der Garantiean-
spruch.
Bedingt durch geringe Unterschiede in der
Wärmeausdehnung der Kachelschamotte und
der Glasur zeigen sich mitunter auf der Glasur
guten
von keramischen Ofenkacheln feine Haarrisse.
Diese Haarrisse wie auch geringe, durch die
Brenntechnik bedingte Farbunterschiede der
Glasur am Einzelstück stellen nach den "Richt-
linien für den Bau von Kachelheiz- und Koch-
anlagen" selbst bei Kacheln 1. Wahl keine
Qualitätsminderung dar. Somit können diese
herstellungs- bzw. materialbedingten Abwei-
chungen allein auch keinen Anlaß zu Bean-
standungen geben. Vorhandene und beim
Heizen des Gerätes sichtbare, aber nicht
fühlbare Haarrisse sind eine natürliche und
z.B. bei jedem Email unvermeidbare Erschei-
nung, da Eisen und Email zwei verschiedene
Grundstoffe sind, die beim Erwärmen eine
verschiedene Ausdehnung aufweisen. Haarris-
se sind deshalb auch hierbei kein Grund zur
Beanstandung.
6. Mängelbeseitigung bzw. Instandsetzung
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir kos-
tenlos alle Mängel, die nachweislich auf Fabri-
kations- und/oder Materialfehler zurückzufüh-
ren sind, wenn sie uns innerhalb dieser Zeit
unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach
Leistungen
bei
Feststellung dem zuständigen Fachbetrieb
gemeldet werden. Bei rechtzeitiger Anzeige
des Mangels innerhalb der Garantiezeit wird
die Mängelbeseitigung auch nach Ablauf der
Garantiezeit vorgenommen.
Die Nachbesserung erfolgt ab dem Zeitpunkt
der Mängelanzeige innerhalb des ersten Jah-
res ohne Berechnung der erforderlichen Ne-
benkosten (Fahrt- und Wegezeitkosten, Fracht-
und Verpackungskosten).
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß
mangelhafte Teile nach den Erfordernissen
des Einzelfalls (nach unserer Wahl) unentgelt-
lich in Stand gesetzt oder durch einwandfreie
Teile ersetzt werden. Im übrigen entscheiden
wir über Art, Umfang und Ort der Garantieleis-
tung noch billigem Ermessen, wobei jedoch im
einzelnen gilt, daß die Reparatur der Geräte in
der Regel am Aufstellungsort erfolgt; aus-
nahmsweise kann sie jedoch auch in den
Räumen unserer Kundendienstwerkstatt durch-
geführt werden. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
Durch die Instandsetzung der Geräte oder
Ersatz einzelner Teile wird die Garantiezeit
weder verlängert, noch wird eine neue Garan-
tiezeit für das Gerät in Lauf gesetzt. Für die im
Zuge einer Nachbesserung eingebauten Teile
gilt die jeweilige gesetzliche Gewährleistung.
7. Fehlerbeseitigungsfrist
Wird der Mangel, der eindeutig unserem Pro-
dukt zugeordnet werden kann, von uns nicht
binnen einer Frist von 6 Monaten ab der Män-
gelanzeige beseitigt, weil der Mangel entweder
nicht beseitigen ist oder die Mangelbeseitigung
für uns einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert, kann der Endabnehmer binnen einer
Frist von 4 Wochen, gerechnet ab dem Zeit-
punkt, in welchem wir die Beseitigung des
Mangels aus den oben genannten Gründen
ablehnen, entweder die Lieferung eines neuen
Gerätes, die Minderung des Kaufpreises oder
die Wandlung des Kaufvertrages verlangen.
Die Abwicklung erfolgt über den Fachbetrieb,
der den ersten Endabnehmer beliefert hat.
8. Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbe-
sondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden, sind - soweit
eine Haftung nicht zwingend gesetzlich ange-
ordnet ist - ausgeschlossen.
9. Kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres
Kundendienstes gehen die damit verbundenen
Kosten zu Lasten des Endabnehmers.
10. Garantiewirksamkeit
Die Wirksamkeit unserer Garantie gilt für den
Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Sie
kann auf andere Länder - nach entsprechen-
den Vereinbarungen - ausgedehnt werden.
11. Garantieleistungsfaktoren
Werden Garantieleistungen in Anspruch ge-
nommen, so sind unbedingt die Typ- und
Fabrikations-Nummer
(siehe
anzugeben!
12. Verschleiß
Wir machen darauf aufmerksam, daß sich die
Garantie nicht auf den normalen Verschleiß
erstreckt, dem jedes Gerät durch den Heizvor-
gang unterliegt. Teile, die einem üblichen Ver-
schleiß unterliegen, sind zum Beispiel
•
Dichtungen (Verhärtung durch thermische
Belastung und damit Nachlassen der Ab-
dichtung)
•
Oberflächenbeschichtung (häufiges Putzen
oder Putzen mit groben Putzmitteln; siehe
auch Bedienungsanleitung)
•
Lackverfärbungen durch thermische Bean-
spruchung oder Überlastung
•
Schamottesteine, die durch den Heizvor-
gang farbliche Oberflächenveränderungen
oder Risse bekommen können, die, solan-
ge die Schamotte ihre Position im Feuer-
raum beibehalten, bei normaler Beanspru-
chung keine Beeinträchtigung der Funktion
bedeuten.
•
Glasscheiben
(Oberflächenveränderung
durch unterschiedliche thermische Belas-
tung über die Flammen, wie z.B. Rußfah-
nen oder ange-sinterte Flugasche an der
Scheibenoberfläche).
13. Hinweis
Wir weisen darauf hin, daß Ihnen unsere Kun-
dendienststellen auch nach Ablauf der Garan-
tie jederzeit und zu den üblichen Bedingungen
zur Verfügung stehen. Technische Änderungen
behalten wir uns vor.
Geräteschild)