Diese Betriebsanleitung ist ein ergänzender Teil des Produktes und muss diese Vorrichtung über seine
gesamte Standzeit hinweg begleiten. Sie ist an einem bekannten und leicht zugänglichen Ort
aufzubewahren, damit sie von den Bedienern der Vorrichtung im Zweifelsfall zu Rate gezogen werden
kann. Eine Nichtbeachtung der in den vorliegenden Anleitungen enthaltenen Angaben kann zu Gefahren,
auch schwerwiegendem Ausmaßes, führen und enthebt den Hersteller von jeglicher Verantwortung
hinsichtlich der sich daraus ableitbaren Schäden.
0.
VORWORT
0.1
Einführung
Mit dem Kauf der elektrohydraulischen Reifenmontiervorrichtung BUTLER haben Sie eine hervorragende Wahl
getroffen. Diese für den Einsatz in Profiwerkstätten entwickelte Vorrichtung zeichnet sich insbesondere durch ihre
Zuverlässigkeit sowie ihre leichte, sichere und schnelle Handhabung aus. Bereits durch eine geringe
Instandhaltung und Pflege wird diese Reifenmontiervorrichtung über viele Jahre hinweg zu Ihrer Zufriedenheit
problemlos einsatzfähig bleiben. In der vorliegenden Betriebsanleitung werden Anweisungen und Hinweise in
Bezug auf Betrieb, Instandhaltung und Einsatzbedingungen gegeben.
0.2
Einsatzbereich
Die Reifenmontiervorrichtungen der Serien NAV 11-21-31, B956, B957, und R926 sind für die Abnahme und
Montage von an Industriefahrzeugen, Landwirtschafts- und Erdbewegungsmaschinen montierten Reifen mit und
ohne Luftkammer vorgesehen: Sie können an jeglichem Reifentyp mit Innenfelge (mit Führungskanal und
Wulstkern) verwendet werden, die vom Maß und ihrer Größe her den im Abschnitt „Technische Daten"
angegebenen Eigenschaften entsprechen.
GEFAHR!
EINSATZBESTIMMUNG FÜR DIE SIE ENTWORFEN WURDEN (IN DER VORLIEGENDEN ANLEITUNG
ANGEGEBEN), IST UNSACHGEMÄSS UND GEFÄHRLICH. INSBESONDERE MUSS DAS AUFZIEHEN
UND FÜLLEN DER REIFEN IN EINEM ZUGELASSENEN AUFPUMPKÄFIG ERFOLGEN (siehe dazu
die entsprechende Norm UNI10588).
0.3
Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
A.
WÄHREND DES BETRIEBS UND DEN INSTANDHALTUNGSARBEITEN AN DIESER VORRICHTUNG
MÜSSEN ALLE GELTENDEN SICHERHEITS- UND UNFALLSCHUTZNORMEN STRIKT EINGEHALTEN
WERDEN.
B.
DIE VORRICHTUNG DARF NUR VON FACHPERSONAL BEDIENT WERDEN.
C.
EINGRIFFE ODER ÄNDERUNGEN AN DER VORRICHTUNG ODER IHREN BESTANDTEILEN UND
IHREM ZUBEHÖR SIND OHNE VORHERIGE BEFUGNIS DES HERSTELLERS VERBOTEN.
D.
ES DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH NUR ORIGINALERSATZTEILE UND –ZUBEHÖR VERWENDET
WERDEN. DER EINBAU MUSS VON BEFUGTEM PERSONAL UNTER VOLLER EINHALTUNG DER
HIER
ANGEFÜHRTEN
VERANTWORTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE AUFGRUND EINER NICHT GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
ODER DER VERWENDUNG VON NICHT ORIGINALEN KOMPONENTEN ODER –ZU-BEHÖR
ENTSTEHEN.
E.
EIN
ENTFERNEN
SICHERHEITSVORRICHTUNGEN ODER WARNHINWEISEN KANN ZU GEFAHREN FÜHREN UND
STELLT EINE VERLETZUNG DER EUROPÄISCHEN SICHERHEITSNORMEN DAR.
F.
DIE VORRICHTUNG DARF NUR AN ORTEN BETRIEBEN WERDEN, AN DENEN KEINE EXPLOSIONS-
ODER BRANDGEFAHR BESTEHT.
G.
SICHERSTELLEN, DASS SICH WÄHREND DER BETRIEBSVORGÄNGE KEINE GEFÄHRLICHEN
SITUATIONEN ERGEBEN. ANDERNFALLS MUSS DIE VORRICHTUNG SOFORT ANGEHALTEN
WERDEN.
H.
IN NOTFÄLLEN UND VOR JEGLICHER INSTANDHALTUNGS- ODER REPARATURARBEIT MUSS DIE
VORRICHTUNG
STROMVERSORGUNG ÜBER DIE ENTSPRECHENDE NOT-AUS-TASTE UND/ODER ÜBER DEN
HAUPTSCHALTER UNTERBROCHEN WIRD. UNREGELMÄSSIGKEITEN IN DER FUNKTIONSWEISE
DER
VORRICHTUNG
KUNDENDIENST DES VERTRAGSHÄNDLERS VERSTÄNDIGT WERDEN.
I.
WÄHREND DER ARBEITEN UND DER INSTANDHALTUNGSEINGRIFFE AN DER VORRICHTUNG
DÜRFEN KEINE WEITE KLEIDUNG, HERABHÄNGENDE KRAWATTEN, KETTEN ODER ANDERE
ACCESSOIRES, DIE SICH IN DER VORRICHTUNG VERHÄNGEN KÖNNTEN, GETRAGEN WERDEN.
AUCH LANGE HAARE MÜSSEN IN GEEIGNETER WEISE ZUSAMMENGEFASST ODER GESCHÜTZT
WERDEN.
48
DIE
ANWENDUNG
ANLEITUNGEN
ODER
ÄNDERN
VON
DEN
ENERGIEQUELLEN
FESTGESTELLT,
DIESER
VORRICHTUNGEN
ERFOLGEN.
DIE
VON
AN
DER
GETRENNT
MUSS
SIE
1465-M002-0
AUSSERHALB
BUTLER
S.P.A.
VORRICHTUNG
ANGEBRACHTEN
WERDEN,
SOFORT
ANGEHALTEN
NAV11-21-31, B956, B957, R926
IHRER
LEHNT
JEDE
INDEM
DIE
UND
DER