8. WARTUNG
Zweck des Wartungsplans ist es, die Ackerfräse in bestmöglichem
Betriebszustand zu halten. Die Überprüfung und Wartung gemäß der
nachfolgend aufgeführten Tabelle durchführen.
Vor Beginn jeglicher Wartungsarbeiten den Motor stoppen. Auspuffgase
enthalten giftiges Kohlenmonoxid, welches zu Bewußtlosigkeit führen bzw.
tödliche Folgen nach sich ziehen kann. Wenn der Motor laufen muss,
sicherstellen, dass der Arbeitsbereich gut belüftet ist.
VORSICHT:
Für Wartung und Reparatur dürfen nur Original-Hondateile oder gleichwertige
Bauteile verwendet werden. Ersatzteile, die nicht der Originalqualität
entsprechen, können die Ackerfräse beschädigen.
Wartungsplan
REGELMÄSSIGES WARTUNGSINTERVALL (3)
Wartung bei angegebenem Monat oder
Betriebsstundenintervall (früherer
Zeitpunkt).
BAUTEIL
Motoröl
Luftfilter
Ablagerungsbecher
Zündkerze
Getriebeöl
Funktion Kupplungshebel
Ackerfräsen-Außenfläche
Festsitz Schrauben und
Muttern
Kabel und Züge
Motorbetrieb
Ventilspiel
Brennraum
Kraftstofftank und -filter
Kupplungszug
Gaszug
Riemenspannung
Leerlaufdrehzahl
Kraftstoffleitung
(1) Bei Einsatz in staubigen Gebieten alle 10 Betriebsstunden oder täglich warten.
(2) Diese Bauteile sollten von Ihrem Wartungshändler gewartett werden.
(3) Bei kommerzieller Anwendung ein Betriebsstundenprotokoll führen, um die richtigen Wartungsintervalle
bestimmen zu können.
(4) Sicherstellen, dass der Riemen keine Risse und keinen ungewöhnlichen Verschleiß aufweist. Den Riemen
erforderlichenfalls auswechseln.
32
Nach
Lagerung
Füllstand prüfen
Wechseln
Überprüfung
Reinigen
Austauschen
Reinigen
Prüfen - einstellen
Austauschen
Füllstand prüfen
Überprüfung
Überprüfung
Festen Sitz prüfen
Überprüfung
Überprüfung
Prüfen - einstellen
Reinigen
Reinigen
o (2)
Einstellen
Einstellen
Einstellen
Prüfen - einstellen
Überprüfung
Erster
Bei
Monat
jedem
oder
Einsatz
20 Std.
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Nach 500 Std. (2)
o
o (2) (4)
Alle 2 Jahre (gegebenenfalls austauschen) (2)
Alle
Alle
Alle
3
6
Jahre
Monate
Monate
oder
oder
oder
300 Std.
50 Std.
100 Std.
o
o (1)
o
o
o
o
o (2)
o (2)
o
o
o (2) (4)
o (2)