- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde
bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft
wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen
(es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung
oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall
die Garantiezeit.
29