25 Entsorgung
den, wenn das Gerät weiter zerlegt wurde als in der Gebrauchsanleitung beschrieben oder wenn frem-
de Zubehör- bzw. Ersatzteile eingebaut wurden.
USA und Kanada:
Informationen zur Mängelhaftung finden Sie unter www.brandtech.com.
25 Entsorgung
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2012/09/EU des europäischen Parlaments und des
Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den natio-
nalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt und die menschliche Gesund-
heit auswirken können. Sie müssen daher gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parla-
ments und des Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren fachgerecht ent-
sprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden. Nur vollständig entladene Bat-
terien und Akkus entsorgen.
Technische Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
25.1 Entsorgung des Akkus
Mögliche Gefahr von Explosion und Feuer durch überhitzten Akku!
Akku zum Entladen nicht kurzschließen.
•
Umwickeln Sie den Stecker mit Klebeband, um bei der Entsorgung Kurzschlüsse zu vermei-
den.
•
Zerlegen Sie niemals den Akku.
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Gebrauchsanleitung
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/Akkus
und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer vom
Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall) getrennt entsorgt
werden müssen.
WARNUNG
HandyStep® touch, HandyStep® touch S 997486