DOME
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
Abschnitt 7
7.1 - DEMONTAGE DER MASCHINE
Ist eine Maschinendemontage durchzuführen und die
Maschine dann wieder aufzustellen, dem in dem
"Aufstellung"-Abschnitt beschriebenen Verfahren ge-
genüber umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Strom-
speisung ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses
Verfahren durchführen.
ACHTUNG
Falls es notwendig ist die Maschine anders
zu demontieren oder einige Bestandteile
derselben anders auszubauen, ist die Firma
OEM oder ihre Vertretung zu kontaktieren
- zu diesem Zweck siehe Adressen auf der
dritten Seite dieses Handbuchs.
7.2 - MASCHINENABBRUCH
Ist die Maschine zu verschrotten (aus irgendwelchem
Grund: Ende ihrer Benutzung, unmögliche Reparatur
o.ä.) wie folgt vorgehen:
•
Die Maschine ausschalten und das Verfahren in
dem Abschnitt "Maschinenaufstellung" umgekehrt
durchführen.
•
Die Maschinenteile (Kästen, Lampen, Schutzvor-
richtungen, Handgriffe, Ketten, Motoren u.s.w.)
ausbauen und je nach ihrer unterschiedlichen
Beschaffenheit sortieren (zum Beispiel: Rohrleitun-
gen, Gummikomponenten,Schmier-, Lösungsmittel,
Lackierprodukte, Aluminium, Eisenmaterial, Kupfer,
Glas u.s.w.).
•
Vor der Verschrottung gemäss den geltenden Normen
in dem jeweiligen Land die zuständigen Behörde
darüber informieren.
•
Erst nach Genehmigung durch die oben genannten
Behörde nach den geltenden gesetzlichen Vor-
schriften die Maschinenkomponenten entsorgen.
Hinsichtlich
gelten die am Aufstellungsort der Ma-
schine gültigen Vorschriften.
Wenn die Maschine nicht mehr benutzt
und / oder repariert werden kann,
müssen die verschiedenen Maschi-
nenkomponenten entsorgt werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen Haus-
haltsmüll gegeben sondern müssen entsprechend der
Bestimmungen zur Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden (Gesetzesdekret Nr. 49
vom 14/03/2014 für die Umsetzung der Richtlinien
2012/19/EU RAEE und Gesetzesdekret Nr. 27 vom
4/03/2014 für die Umsetzung der Richtlinien 2011/65/
EU ROHS).
Die elektrischen Geräte sind mit einem besonderen
Kennzeichen (durchkreuzter Müllbehälter) versehen.
Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht wurde
und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Entsorgung von elekt-
rischen
Geräten sowie ein unsachgemä§er Einsatz kann
aufgrund der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren Gesund-
heitsschäden und / oder zu einer schwerwiegenden
Umweltbelastung führen. Jede nicht den einschlä-
gigen Vorschriften entsprechende Entsorgung von
elektrischen Materialien beinhaltet die Verhängung
von Geldbußen u/o strafrechtlichen Maßnahmen.
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen
(Schmier-, Lösungsmitteln, Lackierpro-
dukten u.s.w.) betrifft, ist nachfolgender
Abschnitt nachzuschlagen.
7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG
Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden ge-
setzlichen Normen in jedem jeweiligen land zu beachten.
ACHTUNG
Jedes Vergehen seitens des Kunden vor,
während und nach dem Abriss und der
Entsorgung der Geräteteile hinsichtlich der
Auslegung und Anwendung der einschlägig
gültigen Bestimmungen wird ausschließlich
von ihm selbst verantwortet.
des
Umweltschutzes
DE - 35