D
14. Die DGUV R 112-198 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und DGUV R
112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Schutzausrüstungen) sowie die DGUV Information
212-870 (Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte) sind zu beachten.
15. Der lichte Abstand unter den Füßen des Anwenders muss mindestens 2,0 m betragen, wenn das Gerät
oberhalb des Benutzers angeschlagen wird.
16. Das IKAR-Höhensicherungsgerät ist gemäß EN 360:2002 im Temperaturbereich von - 40°C (-22°F) bis
+50°C (+122°F) einsetzbar (
17. Die zulässige Nennlast der zu sichernden Person beträgt 136 kg (
18. Höhensicherungsgeräte sind vor den Einwirkungen von Schweißflammen und -funken, Feuer, Säuren,
Laugen und ähnlichem zu schützen.
19. Es dürfen keine Veränderungen oder Reparaturen am Höhensicherungsgerät vorgenommen werden (
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen
durchgeführt werden.
20. Höhensicherungsgeräte sind nur von Personen zu benutzen, die entsprechend ausgebildet oder sachkundig
unterwiesen wurden. Es dürfen keine körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen.
(Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme)
21. Die Lebensdauer des Höhensicherungsgerätes muss bei der jährlichen Prüfung bestimmt werden, diese
beträgt je nach Beanspruchung ca. 10 Jahre.
22.
Die Eignung des Einsatzes eines Höhensicherungsgeräts mit horizontaler Absturzsicherung gemäß den aktuellen
Standards muss durch geeignete Tests am kompletten System nachgewiesen werden.
1.
Das Band sollte nur unter Belastung einrollen. Auf gar keinen Fall darf man das Band ganz ausziehen und
dann loslassen, da das ruckartige Anschlagen des Karabinerhakens am Gerät einen Bruch der Rückholfeder
verursachen kann (
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2.
Das einziehbare Verbindungsmittel besteht aus PES / Dyneema und darf nur mit warmem Wasser oder
neutralen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Keinesfalls mit Verdünnung o.ä. Reste des Reinigungsmittels
sind restlos mit klarem Wasser auszuspülen.
Achtung unbedingt beachten! Aufbewahrung und Transport der Höhensicherungsgeräte müssen trocken,
3.
staub- und ölfrei erfolgen.
4.
Das Trocknen von textilen Bestandteilen welche durch Reinigung oder Gebrauch nass geworden sind, darf
nur auf natürliche Weise erfolgen. Auf keinen Fall in der Nähe von Feuer o.ä. Hitzequellen trocknen.
5.
Vor der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist aufgrund der komplexen gesetzlichen Produkteinstufungen
nach den speziellen Anwendungen und den Inhaltsstoffen Kontakt mit dem Hersteller auf zu nehmen.
Hinweis: Das Höhensicherungsgerät wurde auch für den horizontalen Einsatz und einem daraus simulierten Sturz
über die Kante erfolgreich geprüft. Dabei wurde für Höhensicherungsgeräte mit einem Verbindungsmittel aus
Drahtseil und für Höhensicherungsgeräte mit einem Verbindungsmittel aus Gurtband ein Kanten Radius
r = 0,5 mm verwendet (
). Aufgrund dieser Prüfung ist das Höhensicherungsgerät geeignet über ähnliche Kanten
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mit einem Radius von r ≥ 0,5 mm nach EN, wie sie beispielsweise an gewalzten Stahlprofilen, an Holzbalken oder
an einer verkleideten, abgerundeten Attika vorhanden sind, benutzt zu werden.
1.
Vor Arbeitsbeginn muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Handelt es sich bei der
Absturzkante um eine besonders "schneidende" und / oder "nicht gratfreie" Kante (z. B. unverkleidete Attika
oder scharfe unterstützte Blechkante), so sind vor Arbeitsbeginn entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- ein Sturz über die Kante muss ausgeschlossen werden
und
- die zulässige Nennlast der Geräte für die Sturzbelastung über Kanten (
und
).
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Pflege und Wartung
).
Horizontaler Einsatz
).
9
) darf nicht überschritten werden
9
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8
40
40
9
).
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10
11
12