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  • MEXICANO, página 24
1.
Höhensicherungsgeräte nach EN 360:2002 sind eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
In Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN 361:2002 dient dieses System der Sicherheit von Personen
bei Arbeiten in der Höhe, bei denen die Gefahr eines Absturzes besteht. (z.B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern
und Schächten). Das Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Verbindungsmittel nach EN 362:2008: Es sind die entsprechenden Gebrauchsanleitungen der verwendeten
Verbindungselemente (Karabinerhaken) zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung und der Sicherheitshinweise besteht Lebensgefahr (
Im Falle eines Sturzes ist ein Hängen der Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3.
Zur Benutzung der Höhensicherungsgeräte sind nur Auffanggurte nach EN 361:2002 zugelassen
(andere Gurte sind nicht erlaubt) (
4.
Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen
genutzt werden. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
muss vorhanden sein.
5.
Für das Gerät ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und den nationalen Vorschriften entsprechender
Befestigungspunkt mit einer min. Tragfähigkeit von 9kN (North America 22.2kN) zu wählen (
Gerät wird mit einem Karabinerhaken nach EN362:2004 / CSAZ259.12-01 / ANSI/ASSE Z359.12-2009
(Bergsteigerkarabinerhaken) mit dem Anschlagpunkt und dem Drehwirbel verbunden. Bei Verwendung
des Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung Klasse/Typ C nach EN 795 / (nur, wenn
für gemeinsame Verwendung zugelassen) mit vertikal beweglicher Führung ist bei der Ermittlung der
notwendigen lichten Höhe unterhalb des Benutzers auch die Auslenkung der Anschlageinrichtung zu
berücksichtigen. Hierzu sind Angaben in der Gebrauchsanleitung und den Sicherheitshinweisen der
Anschlageinrichtung zu beachten.
6.
Das Gerät sollte möglichst lotrecht über dem Kopf der zu sichernden Person positioniert werden, um
beim Fallen ein Pendeln auszuschließen. Die Aufhängung des Gerätes muss ein Anpassen an evtuelle
Bandabweichungen gewährleisten. Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das Ende
des ausziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des Auffanggurtes zu befestigen.
Bei nicht selbstverriegelnden Verbindungselementen (Karabinerhaken) sind diese mittels der Überwurfmutter
zu verschrauben (
4
7.
Nach Befestigung des Höhensicherungsgerätes an einem geeigneten Anschlagpunkt (nach EN795 / DGUV
R 112-198) und der Verbindung des Verbindungselementes (Karabiner) mit der Auffangöse des angelegten
Auffanggurtes (nach EN361:2002 / CSA Z259.10 / ANSI / ASSE Z359.1-2007) ist der Sicherheitsschutz für
die Arbeitsperson hergestellt.
8.
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle des Gerätes durchzuführen, sowie die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
9.
Vor jeder Benutzung ist außerdem eine Funktionsprobe durchzuführen. Durch ruckartiges Herausziehen des
Bandes oder durch eine Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. In beiden Fällen muss die Trommelbremse
einfallen (
).
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10. Über Schüttgut o.ä. Stoffen, in denen man Versinken kann, dürfen Höhensicherungsgeräte nicht zur
Sicherung von Personen eingesetzt werden (
11. Ein beschädigtes und/oder durch Sturz beanspruchtes Gerät (Fallanzeiger ausgelöst! (
Zweifeln über den sicheren Zustand des Gerätes, ist dieses sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf
erst nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine sachkundige Person oder den Hersteller weiter
verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle zwölf Monate müssen Höhensicherungsgeräte vom
Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüfen werden. Dies muss im
mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit des Höhensicherungsgerätes
hängt von der regelmäßigen Prüfung ab.
13. Bei Brüchen des Garnes, Knicken oder Aufrauungen des Bandes ist das Höhensicherungsgerät in die
Revisionswerkstatt zu geben. Das Band muss dort ausgetauscht werden. (
Gebrauchsanleitung

Sicherheitshinweise

).
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) sowie bei
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