MAN_C330_A001_DE
1) GARANTIEERKLÄRUNG: der hersteller verpflichtet sich dem Endbenutzer gegenüber, die Maschine zu ersetzen, zu
reparieren, oder andernfalls an der Maschine einzugreifen, sofern diese Mängel aufweist, die einen ordnungsgemäßen
Gebrauch und Betrieb beeinträchtigen, jedoch nur, falls diese Mängel auf die tatsächliche Verantwortung des herstel-
lers zurückzuführen sind. Der hersteller behält sich das Recht vor, die beste Lösung anzuwenden, um die Konformität
der Maschine innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wiederherzustellen. Die Garantie deckt nicht die Teile des
Produktes ab, die einem normalen Verschleiß und/oder Abnutzung unterliegen oder die Defekte, die durch nicht
entsprechenden Transport verursacht werden.
2) ENDBENUTZER: Endbenutzer ist, wer die Maschine zur direkten Verwendung erwirbt. Der Endbenutzer, der die Ma-
schine als natürliche Person zu Zwecken verwendet, die nicht unter die Kategorie der handels- oder Berufsaktivitäten
fallen, wird als „Verbraucher" bezeichnet. Der Endbenutzer wird als „Gewerbetreibender oder Firma" bezeichnet, sobald
der Erwerb durch einen Gewerbetreibenden oder eine Firma erfolgt, die zu Zwecken handeln, welche in den Rahmen
der eigenen handels- oder Berufsaktivität fallen.
3) FRISTEN: der hersteller haftet gegenüber dem Endbenutzer, wenn sich der Mangel innerhalb der folgenden Fristen
ab dem Kaufdatum zeigt:
24 Monate, falls der Erwerb durch einen „Verbraucher" erfolgt ist, wie unter Punkt 2) beschrieben.
12 Monate, falls der Erwerb durch einen „Gewerbetreibenden oder Firma" erfolgt ist, wie unter Punkt 2) beschrieben.
Alle Endbenutzer haben die Möglichkeit, die Garantie bis auf drei Jahre ab Kaufdatum der Maschine zu verlängern
(verlängerte Garantie), unter der Bedingung, dass: (a) sie den Kauf auf der Website www.gentilincompressors.com
innerhalb von sieben Tagen ab Kaufdatum registriert haben, und (b) dass sie das Anmeldeformular vollständig und
präzise ausgefüllt haben, wobei sie die obligatorischen Felder mit korrekten, vollständigen und wahren Informationen
ausgefüllt und den Anmeldecode aufbewahrt haben, der im Fall von Problemen anzugeben ist. Für Ersatzteile, oder
ausgetauschte Produkte, gilt die Garantie bis zum Verfallsdatum der Garantie des ursprünglichen Produkts.
4) GÜLTIGKEIT: die Garantie ist gültig, wenn der Endbenutzer dem hersteller den Mangel innerhalb von 2 Monaten
ab dem Datum meldet, an dem er diesen Mangel festgestellt hat, jedoch innerhalb der unter Punkt 3) angegebenen
endgültigen Frist. Die oben genannte Meldung ist verbindlich mit einem rechtmäßigen Kaufnachweis (Kassenbon
oder Rechnung) einzusenden. Im Fall einer verlängerten Garantie muss bei der Meldung auch der Anmeldecode
angegeben werden.
5) VERAFLL: die Garantie verfällt, falls der Käufer die Maschine unsachgemäß und/oder nicht konform gemäß den Anga-
ben in der vorliegenden und vom hersteller gelieferten „Bedienungsanleitung", oder falls der Mangel durch Unfähigkeit
des Käufers oder durch Zufall verursacht wurde. Der Gebrauch der Produkte nach Feststellung der Mängel befreit den
hersteller von jeglicher Garantieplicht oder Verantwortung.
6) HAFTUNG: der hersteller ist von jeglicher Verantwortung für etwaige Folgeschäden befreit, die der Käufer erleidet
und die durch ausgefallene oder reduzierte Produktion entstehen, welche auf eventuelle Mängel folgen.
7) KOSTEN: der Endbenutzer hat Anspruch auf die Beseitigung des Mangels der Maschine auf Garantie ohne Kosten
für Lohn oder Materialien. Die Versandmodalitäten sind mit dem zugelassenen händler oder mit dem hersteller zu
vereinbaren. Falls der Mangel nicht vorliegt, oder die Meldung nicht innerhalb der Frist eingegangen ist, kann der
hersteller sowohl die Transport- als auch die Reparaturkosten berechnen, die vom zugelassenen händler oder vom
hersteller angegeben werden.
• Die mit den vorliegenden „Bedienungsanleitungen" verbundenen Rechte verbleiben im Eigentum des herstellers.
• Ohne schriftliche Zustimmung des herstellers ist es verboten, die Bedienungsanleitungen, gleich mit welchen Mitteln,
weder auszugsweise noch in ihrer Gesamtheit, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
• Alle in den Bedienungsanleitungen angegebenen Marken gehören den entsprechenden Eigentümern.
VERWENDUNGSBEREICH
Industrie, Gewerbe und Zivilbereich.
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8. GARANTIE
9. VORBEHALT DER RECHTE
10. VORGESEHENER GEBRAUCH
Rev. 01_05_2017