28. RESET DES RÜCKSTELLBAREN THERMOSCHUTZSCHALTERS
Bei einer Überlast bzw. einem Kurzschluss der Elektroanlage der Maschine greift automatisch der Thermoschutzschalter
ein und hält den Elektromotor an. Zum entsprechenden Rückstellen ist wie folgt vorzugehen:
1) Den „ON-OFF"-Schalter (3) auf „OFF" (0) stellen.
2) Die Taste des rückstellbaren Thermoschalters drücken (B).
3) Vor dem Wiedereinschalten der Maschine einige Minuten zuwarten.
FALLS DIE MASCHINE NACH DEM RESET NICHT EINSCHALTEN SOLLTE, MUSS DER ZUSTÄNDIGE BEDIENER
DEN EINGRIFF DES WARTUNGSPERSONALS BZW. DES AUTORISIERTEN HÄNDLERS ANFORDERN.
Der Not-Aus der Maschine erfolgt, indem der „ON-OFF"-Schalter (3) auf „OFF" (0) gedreht wird.
Um eingetretenen oder bevorstehenden Gefahrensituationen entgegenzuwirken, müssen die Bediener folgendermaßen
vorgehen:
1) DEN "ON-OFF"-SCHALTER (3) SOFORT AUF "OFF" (0) STELLEN.
2) DEM „SICHERHEITSVERANTWORTLICHEN" UMGEHEND DEN NOTFALL ANZEIGEN (SOFERN DIE MASCHINE FÜR
BETRIEBLICHE ZWECKE GENUTZT WIRD).
30. EINSCHALTEN DER MASCHINE NACH EINEM NOT-AUS-STOPP
Erst wenn die Ursache des Notstopps beseitigt und sorgfältig kontrolliert wurde, dass durch diesen keine Schäden und
Anomalien an der Maschine aufgetreten sind, kann diese mit der Zustimmung des „Sicherheitsverantwortlichen" (sofern
die Maschine für betriebliche Zwecke genutzt wird) gemäß Abs. 26 wieder eingeschaltet werden.
Es handelt sich hierbei um die Gesamtheit von Tätigkeiten, welche durch verschiedene Eingriffe (Einstellungen, Sichtkon-
trollen, Reinigung der Luftfilter, usw.) die Betriebstüchtigkeit der Maschine gewährleisten. Diese müssen vom autorisierten
Wartungspersonal zu vorgegebenen Fälligkeiten ausgeführt werden.
DIE AUTORISIERTEN BEDIENER DÜRFEN AN DER MASCHINE LEDIGLICH DIE IHREN SPEZIFISCHEN KOMPE-
TENZEN ENTSPRECHENDEN EINGRIFFE VORNEHMEN. AUSSERDEM IST HIERZU DIE ZUSTIMMUNG DES
„SICHERHEITSVERANTWORTLICHEN" ERFORDERLICH (SOFERN DIE MASCHINE FÜR BETRIEBLICHE ZWECKE
GENUTZT WIRD).
DIE AUTORISIERTEN BEDIENER DÜRFEN DIE MASCHINE WÄHREND DES BETRIEBS UND DER WARTUNGSEINGRIFFE
NICHT UNBEAUFSICHTIGT LASSEN.
Rev. 01_05_2017
Rückseite
29. NOT-AUS
31. ORDENTLICHE WARTUNG
B
MAN_C330_A001_DE
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