Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten
Sicherheitshinweise für die Bedienungsperson
• Bei Ermüdung, Krankheit oder unter Einfluss von Alkohol bzw.
Medikamenten dürfen Sie den Gras-/Unkrautschneider auf keinen Fall
betätigen.
• Jede Komponente des Geräts ist als Gefahrenquelle zu betrachten, wenn der
Mäher unter abnormalen Betriebsbedingungen verwendet oder die Wartung
nicht wie vorgeschrieben ausgeführt wird.
• Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch. Machen Sie sich mit
allen Bedienungselementen der Maschine vertraut und lernen Sie, diese
richtig zu betätigen. Sie müssen wissen, wie der Motor schnell gestoppt
wird.
• Verwenden Sie den Gras-/Unkrautschneider nur für den vorgesehenen
Zweck, d.h. zum Schneiden von Gras oder Unkraut.
Jeder andere Gebrauch kann gefährlich sein oder zu einer Beschädigung des
Gras-/Unkrautschneiders führen.
Verwenden Sie den Gras-/Unkrautschneider nicht zum Beschneiden von
Bäumen.
• Lassen Sie niemals Kinder oder eine Person, die dieses Handbuch nicht
gelesen hat, den Gras-/Unkrautschneider betätigen. Örtliche Gesetze
schreiben unter Umständen das Mindestalter der Bedienungsperson vor.
• Falls Sie Ihren Gras-/Unkrautschneider ausleihen oder verkaufen, sollten Sie
die jeweilige Person über die Handhabungsweise des Geräts unterrichten
und darauf hinweisen, dass die Gebrauchsanweisung vor Inbetriebnahme
unbedingt aufmerksam durchgelesen werden muss.
• Betätigen Sie den Gras-/Unkrautschneider nie, wenn:
– Personen, insbesondere Kinder, oder Tiere in der Nähe sind.
– Die Bedienungsperson müde ist, unter dem Einfluss von Medikamenten
steht, oder Mittel eingenommen hat, die das Urteils- bzw.
Reaktionsvermögen beeinträchtigen können.
• Während des Betriebs muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 15 m zu
Personen und Tieren eingehalten werden. Dieser Sicherheitsabstand ist auch
zu eventuellen Helfern einzuhalten. Bedienungs- und Hilfspersonen sollten
Motorstopp- und andere Signale absprechen und diese während des Betriebs
zur Sicherheit benutzen.
• Beachten Sie, dass die Bedienungsperson bzw. Fahrzeughalter für
Verletzungen dritter Personen und Eigentumsschäden haftbar ist.
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