5.1) Endprüfung
Für jedes einzelne Element des Automatismus, wie zum Beispiel
Schaltleisten, Photozellen, Notstop usw. ist eine spezifische Endprü-
fung erforderlich; für diese Vorrichtungen sind die in den jeweiligen
Anweisungen verzeichneten Verfahren auszuführen.
Zur Endprüfung von ROBUS350 folgende Prüfsequenz ausführen:
1. Prüfen, ob alles in vorliegender Anweisung und insbesondere das
in Kapitel 1 "Hinweise" angegebene genauestens eingehalten ist;
2. Die vorgesehenen Steuervorrichtungen (Schlüsseltaster, Steuertasten
oder Funksender) verwenden, die Schließung, Öffnung und Stop des
Tors testen und prüfen, ob das Verhalten wie vorgesehen ist.
3. Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen einzeln über-
prüfen, falls in der Anlage vorhanden (Photozellen, Schaltleisten,
Notstops usw.). Insbesondere muss bei jeder Auslösung einer
Vorrichtung die LED "BLUEBUS" an der Steuerung 2-Mal schnell
blinken und somit bestätigen, dass die Steuerung das Ereignis
erkannt hat.
5.2) Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Endprüfungen
von ROBUS350 sowie der anderen Vorrichtungen erfolgreich been-
det sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbetriebsetzung ist
unzulässig.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstellen
und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müssen min-
destens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisierung, Schalt-
plan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanalyse und jeweilige
angewendete Lösungen, Konformitätserklärung des Herstellers für alle
benutzten Vorrichtungen (für ROBUS350 die anliegende "CE-Konfor-
mitätserklärung" verwenden, Kopie der Bedienungsanweisungen und
des Wartungsplans der Automatisierung.
2. Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen: Auto-
matisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verantwortlicher
der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und CE-Markierung.
6) Wartung und Entsorgung
Dieses Kapitel enthält die Informationen zur Anfertigung des Wartungsplans und für die Entsorgung von ROBUS350
6.1) Wartung
Um das Sicherheitsniveau konstant zu halten und die längste
Lebensdauer der ganzen Automatisierung zu gewährleisten, ist eine
regelmäßige Wartung erforderlich.
!
Die Wartung muss unter genauester Einhaltung der im
vorliegenden Handbuch verzeichneten Sicherheitsbestim-
mungen und der Verordnungen der gültigen Gesetze und
Vorschriften ausgeführt werden.
Sollten Vorrichtungen vorhanden sein, die anders als ROBUS350
sind, das in ihrem Wartungsplan vorgesehene ausführen.
1. Für ROBUS350 ist max. innerhalb von 6 Monaten oder 10.000
Bewegungen nach der vorherigen Wartung eine programmierte
6.2) Entsorgung
ROBUS besteht aus verschiedenen Stoffen, von denen einige recycled
werden können (Stahl, Aluminium, Plastik, Elektrokabel), andere müs-
sen dagegen entsorgt werden (Batterien und elektronische Karten).
!
einige elektronische Teile und die Batterien könnten
umweltschädliche Stoffe enthalten; nicht in die Umwelt
geben. Informieren Sie sich, wie recycled oder entsorgt
werden kann und halten Sie sich an die örtlich gültigen
Vorschriften.
4. Zur Überprüfung der Photozellen und insbesondere um zu prüfen,
dass keine Interferenzen mit anderen Vorrichtungen vorhanden
sind, einen Zylinder mit 5 cm Durchmesser und 30 cm Länge auf
der optischen Achse zuerst nah an TX, dann nah an RX und
abschließend in ihrer Mitte durchführen und prüfen, dass die Vor-
richtung in allen Fällen ausgelöst wird und vom aktiven Zustand
auf den Alarmzustand übergeht und umgekehrt; dann prüfen,
dass in der Steuerung die vorgesehene Handlung verursacht
wird, während der Schließung also zum Beispiel eine Umkehrung
der Bewegung.
5. Falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren mittels
Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind, muss die
Kraft nach den Verordnungen der Vorschrift EN 12445 gemessen
werden. Falls die „Geschwindigkeitsregelung" und die Kontrolle
der "Motorkraft" als Hilfsmittel für das System zur Aufprallkraftre-
duzierung benutzt wird, die Einstellung erproben und finden, mit
der die besten Ergebnisse erzielt werden.
3. In Tornähe auf bleibende Art ein Etikett oder ein Schild befestigen,
dass die Angaben zur Durchführung der Entriegelung und der
Bewegung von Hand enthält.
4. Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und
dem Inhaber aushändigen.
5. Das Handbuch „Anweisungen und Hinweise für die Bedienung
der Automatisierung" anfertigen und dem Inhaber der Automati-
sierung übergeben.
6. Den Wartungsplan anfertigen und dem Inhaber der Automatisie-
rung aushändigen. Er enthält die Wartungsvorschriften der einzel-
nen Vorrichtungen.
7. Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf
geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den „Anweisungen und
Hinweise für die Bedienung der Automatisierung") über die restli-
chen Gefahren und Risiken informieren.
Wartung erforderlich:
2. Alle elektrischen Versorgungsquellen, inklusive eventuelle Puffer-
batterien abtrennen.
3. Die Verschlechterung aller Materialen der Automatisierung über-
prüfen, mit besonderer Achtung auf Erosions- oder Roststellen
an strukturellen Teilen; Teile, die nicht genügend Garantie gaben,
müssen ersetzt werden.
4. Den Verschleiß der Bewegungselemente überprüfen, wie Ritzel,
Zahnstange und alle Torflügelteile; abgenutzte Teile müssen
ersetzt werden.
5. Die elektrischen Versorgungsquellen wieder anschließen und alle
in Punkt "5.1 Endprüfung" vorgesehenen Tests und Überprüfun-
gen ausführen.
1. Die Stromversorgung vom Automatismus und die eventuelle Puf-
ferbatterien abtrennen .
2. Alle Vorrichtungen und Zubehörteile demontieren. Hierzu das in Kapi-
tel „3 Installation" beschriebene Verfahren umgekehrt ausführen.
3. Soweit möglich, Teile trennen, die verschiedenartig recycled oder
entsorgt werden können, zum Beispiel Metall von Plastik, elektroni-
sche Karten, Batterien, usw.
4. Sortieren und die so getrennten verschiedenen Materialien autori-
sierten, örtlichen Recycling- und Entsorgungszentren übergeben.
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