VERWENDUNGSZWECK
Der Mitek Sports Medicine TWISTR Retroreamer
dient zur Schaffung von Knochensockeln und Tunneln.
Der Retroreamer kann mit dem MITEK CRUCIATE +
Führungssystem verwendet werden.
KONTRAINDIKATIONEN
Keine bekannt
WARNHINWEISE
• Bei Patienten mit nicht ausgereiftem Skelett
muss vorsichtig vorgegangen werden, um die
Wachstumsfuge nicht zu trennen.
• Dieses Produkt ist nur für den Einmalgebrauch
bestimmt. Es ist nicht für eine Wiederverwendung
oder eine erneute Sterilisation vorgesehen. Eine
Wiederaufbereitung kann zu Veränderungen der
Materialeigenschaften führen, wie z. B. Verformung
oder Zersetzung, die die Leistungsfähigkeit
des Produktes beeinträchtigen können. Die
Wiederaufbereitung von Instrumenten für den
Einmalgebrauch kann auch eine Kreuzkontamination
verursachen, die zur Infektion des Patienten führt.
Diese Risiken können die Sicherheit des Patienten
gefährden.
• Instrumente haben möglicherweise scharfe Kanten,
die die Haut perforieren können.
VORSICHTSMASSNAHMEN
• Beginnen Sie erst mit der klinischen Anwendung,
wenn Sie die Gebrauchsanleitung (dieses
Dokument) gelesen haben.
• Chirurgen und OP-Personal müssen mit der
chirurgischen Technik, die für den Einsatz dieser
Instrumente geeignet ist, vollständig vertraut sein.
• Instrument vor Gebrauch auf Schäden überprüfen.
Falls das Instrument beschädigt, abgenutzt oder
verbogen ist, muss es sofort ersetzt werden. Auf
keinen Fall versuchen, das Instrument zu schärfen,
gerade zu biegen oder zu reparieren.
• Ein Instrument für keinen anderen Zweck als
den unter Anwendungsbereich beschriebenen
verwenden, da sonst das Instrument beschädigt
werden kann.
GEBRAUCHSANWEISUNG
1. Den gewünschten Tunneldurchmesser durch
Drehen des grauen Größenauswahlrads festlegen.
2. Den Retroreamer anterograd in den Knochen
bohren, bis die distale Laserlinie vollständig sichtbar
ist (oberhalb der Apertur der Knochenoberfläche).
3. Den roten Griff im Uhrzeigersinn drehen, um die
Klinge einzusetzen. Ein hörbarer/fühlbarer Klick
zeigt an, dass die Klinge vollständig eingesetzt ist.
7