12
4. GARANTIEVERPFLICHTUNGEN DES BESITZERS
1) Als Besitzer des Offroad-Motors sind Sie für die Durchführung der erforderlichen Wartung verantwortlich, die in der Bedienungs- und Wartungsanleitung aufgeführt ist. Die Kohler Co.
empfiehlt, alle Wartungsnachweise für Ihren Offroad- oder Schiffsmotor aufzuheben. Die Garantie kann jedoch von der Kohler Co. nicht allein wegen fehlender Belege oder etwaigen
Versäumnissen bei der Durchführung der empfohlenen Wartungsarbeiten abgelehnt werden.
2) Als Besitzer des Offroad- und Schiffsmotors weisen wir Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Kohler Co. Ihnen die vollumfängliche Garantie verweigern kann, wenn der Offroad- und Schif-
fsmotor oder ein Teil aufgrund von missbräuchlicher Verwendung, Nachlässigkeit, mangelnder Wartung oder nicht genehmigten Änderungen ausfällt oder Anzeichen einer Fehlfunktion aufweist.
3) Ihr Motor ist nur für den Betrieb mit Dieselkraftstoff ausgelegt. Dieselkraftstoff und alle anderen verwendeten Flüssigkeiten müssen den Empfehlungen in der Bedienungs- und War-
tungsanleitung entsprechen. Die Verwendung anderer Kraftstoffe oder Flüssigkeiten kann zu vorzeitigem Verschleiß und Ausfall des Motors führen oder dazu, dass der Betrieb Ihres
Motors nicht mehr mit den Emissionsrichtlinien gemäß US-Bundesgesetz (EPA) und kalifornischem Gesetz (CARB) übereinstimmt.
4) Die Einleitung des Garantieverfahrens liegt in Ihrer Verantwortung. CARB- und US-EPA empfehlen, Ihren Offroad- und Schiffsmotor von einem Kohler Co. Händler überprüfen zu
lassen, sobald ein Problem auftritt. Die Garantiereparaturen sollten vom Händler so schnell wie möglich durchgeführt werden.
5. GARANTIEUMFANG
Kohler Co. repariert oder ersetzt Teile, Komponenten und Unterbaugruppen des Emissionsregelsystems, die in Bezug auf Material oder Verarbeitung als fehlerhaft befunden werden,
einschließlich Diagnose, Arbeitsleistungen und Teilen ohne die Kosten hierfür dem Besitzer zu berechnen, vorausgesetzt, es wurden keine unbefugten Änderungen jeglicher Art
am Motor oder an seinen Teilen, Komponenten und Unterbaugruppen durchgeführt.
Die Wahl und Verantwortung für die Entscheidung, einen Defekt am Emissionsregelsystem zu beheben oder zu ersetzen, liegt ausschließlich bei Kohler Co. und die Liste der
Teile/Komponenten, die von der in den U.S.-Bundesstaaten bzw. in Kalifornien geltenden Garantie für Emissionsregelsysteme abgedeckt werden, sind nachfolgend aufgeführt:
Kraftstoffeinspritzsystem(e)
Einspritzpumpe(n)
Auspuffkrümmer
Ansaugstutzen
Abgasrückführung (AGR) Rohr
Kurbelgehäuseentlüftungsventil
Teile/Komponenten, die im Rahmen der vorgesehenen Wartung ausgetauscht werden, gilt eine Garantie für den Zeitraum bis zum ersten planmäßigen Austauschzeitpunkt
dieses Teils. Folgeschäden an anderen Motorkomponenten, die direkt auf einen gewährleistungspflichtigen Fehler an einem Teil/einer Komponente des Abgasemissionssystems
zurückzuführen sind, fallen unter die hier beschriebenen Garantiebestimmungen.
6. WARTUNGS- UND REPARATURANFORDERUNGEN
Der besitzer ist für die ordnungsgemässe verwendung und wartung des motors verantwortlich. Die Kohler Co. Empfiehlt, quittungen und protokolle in bezug auf die durchführung
der regelmässigen wartung aufzubewahren, damit sie bei bedarf zur klärung von fragen herangezogen werden können. Wenn der motor im verlauf des garantiezeitraums verkauft
wird, sind die wartungsunterlagen dem jeweiligen nachbesitzer zu übergeben. Die Kohler Co. Darf keine garantiereparaturen allein aufgrund der tatsache ablehnen, dass keine
reparaturwartungen vorgenommen oder die wartungsprotokolle nicht aufbewahrt wurden.
Normale wartungen, austausch oder reparaturen von emissionsmindernden einrichtungen oder -emissionsregelsystemen können von jeder beliebigen firma oder person durchgeführt
werden. Garantiereparaturen müssen jedoch von einem offiziellen kohler-servicezentrum vorgenommen werden.
148
GLOBAL WARRANTY - GARANZIA GLOBALE - GARANTIE GLOBALE
GLOBALE GARANTIE - GARANTÍA GLOBAL - GARANTIA GLOBAL
Elektronisches Steuergerät (ECU); sofern vorhanden
Sensoren für den ECU-Betrieb
Emissionskontrollschilder
Turbolader (sofern vorhanden)
Kraftstoffbegrenzer
Nachbehandlungssysteme, sofern vorhanden, und andere Komponenten, falls vorhanden
UM KD 225-350-420 - KD15-440 _ cod. ED0053031180 - 3° ed_rev. 02