Ausführungen Leister VARIANT T1 / Tape
Artikel Nr. 148.963 VARIANT T1, Bandbreite 25 mm, 230 V / 3680 W
Artikel Nr. 148.964 VARIANT T1, Bandbreite 50mm, 230 V / 3680 W
Artikel Nr. 148.965 VARIANT T1, Bandbreite 25 mm, 400 V / 5700 W
Artikel Nr. 148.966 VARIANT T1, Bandbreite 50 mm, 400 V / 5700 W
Zubehör
Es darf nur Leister-Zubehör verwendet werden.
Artikel Nr. 148.961 Kit für Bandbreite 25 mm
Artikel Nr. 148.962 Kit für Bandbreite 50 mm
Schulung
• Leister Technologies AG und deren autorisierte Service-Stellen bieten kostenlos Schweiss kurse und Einschu-
lungen an. Informationen unter www.leister.com.
Wartung
• Der Lufteinlass beim Heissluftgebläse (8) ist bei Verschmutzung mit einem Pinsel zu reinigen.
• Schweissdüse (9) mit Messingbürste reinigen.
• Netzanschlussleitung (1) und Stecker auf elektrische und mechanische Beschädigungen
überprüfen.
Service und Reparatur
• Erreicht der Antriebszähler 400 h bzw. der Gebläsezähler 2000 h, erscheint auf dem Diplay (5) beim nächsten
Einschalten des Hauptschalters (3) die Meldung «Maintenance servicing». Diese Mel-
dung wird 10 Sekunden angezeigt und kann nicht durch Bedienelemente (4) übersprun-
gen werden.
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten Leister-Service-Stellen ausführen
zu lassen. Diese gewährleisten innert 24 Stunden einen fachgerechten und zuverlässigen
Reparatur-Service mit Original-Ersatzteilen gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
Gewährleistung
• Für dieses Gerät gelten die vom direkten Vertriebspartner/Verkäufer gewährten Garantie- oder Gewährleistungs-
rechte ab Kaufdatum. Bei einem Garantie- oder Gewährleistungsanspruch (Nachweis durch Rechnung oder Liefer-
schein) werden Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler vom Vertriebspartner durch Ersatzlieferung oder Reparatur
beseitigt. Heizelemente sind von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.
• Weitere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche werden im Rahmen des zwingenden Rechts ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, wer-
den von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert
wurden.
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