gArAntieBeDingungen
Dal Zotto S.p.a., mit Sitz in der Via dell'artigianato 12 in Montecchio Precalcino (VI) übernimmt für dieses Produkt eine garantie
für Herstellungsfehler und Materialschäden von 2 (zwei) JaHrEN ab dem kaufdatum. Die garantie erlischt, wenn der Defekt
dem Verkäufer nicht innerhalb zwei Monaten nach dessen Entdeckung angezeigt wird.
Die Haftung von Dal Zotto S.p.a. ist auf die Lieferung des geräts beschränkt, das gemäß den regeln der Technik zu installieren
ist. Dabei sind die entsprechenden mit dem erworbenen Produkt gelieferten anleitungen und Broschüren, sowie die geltenden
gesetzesvorschriften zu beachten. Die installation muss durch autorisiertes personal und unter der Haftung von dessen
Auftraggeber durchgeführt werden, der die volle verantwortung für die endgültige installation und den späteren
Betrieb des installierten produkts übernimmt. es besteht keinerlei Haftung seitens der Firma Dal zotto S.p.A. im Fall
einer nichteinhaltung dieser vorsichtsmaßnahmen.
WArnung
Es ist unerlässlich, eine Funktionsprüfung des Produkts auszuführen, bevor der entsprechende ausbau des Mauerwerks
abgeschlossen wird (kaminhaube, außenverkleidung, Lisenen, Wandanstriche, etc.). Dal Zotto S.p.a. übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Schäden und die daraus entstehenden kosten zur Wiederherstellung der oben genannten Bauelemente,
auch nicht, wenn diese im anschluss an einen austausch schlecht funktionierender Einzelteile erfolgen sollte.
Die Firma Dal Zotto S.p.a. versichert, dass alle ihre Produkte mit Materialien höchster Qualität und mit Verarbeitungstechniken,
die deren volle Funktion gewährleisten, hergestellt werden. Wenn während des normalen gebrauchs defekte oder schlecht
funktionierende Bauteile festgestellt werden, erfolgt das auswechseln dieser Teile kostenlos zur abholung beim Wiederverkäufer,
der den Verkauf vollzogen hat.
geLtungSBereicH Der gArAntie:
Italienisches Staatsgebiet
güLtigkeit
Die gArAntie WirD unter FOLgenDen BeDingungen ALS güLtig AnerkAnnt:
Der käufer schickt innerhalb von 8 Tagen nach kaufdatum den komplett ausgefüllten beigelegten abschnitt ab. Das
kaufdatum muss mittels eines vom Verkäufer ausgestellten, gültigen kaufbelegs belegt werden.
Das gerät wurde gemäß den dazu geltenden Bestimmungen und den in der mitgelieferten anleitung enthaltenen
Vorschriften durch qualifiziertes Fachpersonal installiert.
Das gerät muss wie in der Bedienungsanleitung, die mit allen Produkten mitgeliefert wird, beschrieben verwendet werden.
Das garantiezertifikat muss vom kunden ausgefüllt und unterschrieben sowie vom Händler bestätigt werden.
Das Dokument, das die garantie bescheinigt, muss ausgefüllt und zusammen mit dem kaufbeleg dem Verkäufer
übergeben und pflichtgemäß aufbewahrt und dem Personal des Technischen kundendienstes von Dal Zotto S.p.a. bei einem
Eingriff vorgelegt werden.
in Den FOLgenDen FÄLLen WirD Die gArAntie nicHt AnerkAnnt
Die oben beschriebenen garantiebedingungen wurden nicht eingehalten.
Der Einbau ist nicht entsprechend den einschlägig geltenden Bestimmungen und den Vorgaben des mit dem gerät
gelieferten Betriebs- und Wartungshandbuchs/-broschüre erfolgt.
Nachlässigkeit des kunden im Sinne falscher oder unterlassener Wartung des Produkts
Die vorhandenen Elektro- und Wasserversorgungsanlagen entsprechen nicht den geltenden Bestimmungen.
Schäden infolge Witterungsfaktoren, chemischer und elektrochemischer Einwirkungen, unsachgemäßer Verwendung des
Produkts, änderungen und Manipulationen des Produkts, Unwirksamkeit oder Unangemessenheit des Schornsteins bzw.
anderer Ursachen, die nicht auf die Herstellung des Produkts zurückzuführen sind.
Verbrennung von Stoffen, die in art und Menge nicht den angaben im mitgelieferten Handbuch/Broschüre entsprechen
Bei allen Transportschäden. Es wird daher empfohlen, die Ware beim Empfang sorgfältig zu prüfen und den Händler sofort
über Schäden zu informieren sowie einen Vermerk auf dem Transportdokument und der beim Spediteur verbleibenden kopie
dieses Dokumentes anzubringen.
Dal Zotto S.p.a. haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt an Personen, Sachen oder Haustieren infolge der Nichtbeachtung
der im mitgelieferten Handbuch/Broschüre enthaltenen Vorgaben entstanden sind.
DeutScH
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