ART. 1 - EINSATZ:
KEV und die Komponenten wurden als Ganzes entwickelt und
patentiert von Corradi SpA mit Sitz in Bologna, Italien, und
unter Einhaltung der zutreffenden technischen Bezugsnormen
hergestellt. Die im Folgenden spezifizierten Garantien sind
gültig, wenn die Montage und die Verwendung der Struktur
in Übereinstimmung mit den in den nachstehenden Artikeln
und Tabellen angegebenen Eigenschaften erfolgt. Bei der
Herstellung der Komponenten von KEV wurden Materialien
erster Qualität für den Einsatz im Außenbereich verwendet.
ART. 2 – MONTAGE VOR ORT:
KEV ist stets an einer geeigneten Stützstruktur (Wand oder
Decke) zu befestigen. Alle in der Tabelle 1 - Maximalgrößen und
Tabelle 4 - Technische Tabelle angegebenen Bedingungen
sind einzuhalten.
Der Wiederverkäufer hat das "Benutzerhandbuch" zu
überlassen.
ART. 3 – GÜLTIGKEIT DER GARANTIE:
Die Garantie ist gültig, wenn die in den Art.1 und 2
angegebenen Installations- und Benutzungsbedingungen
eingehalten werden.
Die Garantie leistet die vollständige und kostenlose Reparatur
oder Auswechselung (Personalkosten nicht inbegriffen) aller
Komponenten, die sich als nicht konform oder jedenfalls defekt
erweisen, einschließlich Transportkosten. Schadensersatz
für die eventuell ausgebliebene Nutzung der Anlage KEV
vor und während der Reparatur wird nicht geleistet. Kein
Schadensersatzanspruch entsteht wegen "Schadens aufgrund
Gewinnausfall".
Die obengenannten garantien gelten nur innerhalb des
staates, in dem der wiederverkäufer oder der vertragshändler
seinen betriebsitz hat.
Rev. 0/2014
ART. 4 – BEGINN DES GARANTIEZEITRAUMS:
Die Garantie des einwandfreien Betriebs beginnt ab dem
Datum des Abschlusses der Arbeiten mit Übergabe des
Benutzerhandbuches beziehungsweise in jedem Fall ab dem
Datum des Empfangs der Kopie der Erklärung zur korrekten
Installation seitens Corradi SpA, vollständig ausgefüllt und
unterschrieben vom Endanwender und vom Verkäufer.
ART. 5 - GARANTIEAUSSCHLÜSSE:
Die Garantie hat in den nachstehend, beispielhaft ohne
Anspruch auf Vollständigkeit, aufgelisteten Fällen keine
Gültigkeit:
a) Schäden durch Stöße oder aufgrund außerordentlicher
natürlicher
Ursachen
(Blitzschlag,
Überschwemmungen,
Erdbeben, Hagel usw.).
b) bei Schäden durch Eingriffe nicht seitens Corradi SpA
autorisierter Personen oder Techniker.
c) Wenn die Spannung eine Schwankung von 5 % über oder
unter dem Nennwert aufweist (CEI 2-3 Juli 1988).
ART. 6 – DAUER DES GARANTIEZEITRAUMS:
5 (fünf) JAHRE für die Antriebsstruktur und das Textil.
ART. 7 - REKLAMATIONEN:
Nach Art. 1495 Absatz 1 und Art. 1511 Absatz 1 des Codice Civile
kann jeglicher eventuelle und angenommene erkennbare
Mangel der Ware vom Kunden dem Verkäufer ausschließlich in
schriftlicher Form innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Warenerhalt
mitgeteilt werden. Nach Art. 1495 Absatz 1 des Codice Civile
kann jeglicher eventuelle und angenommene nicht erkennbare
Mangel der Ware vom Kunden dem Verkäufer ausschließlich in
schriftlicher Form innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Datum
der Feststellung mitgeteilt werden. Dabei ist ein Foto zum
Nachweis des angenommenen Schadens beizulegen.
Beide rechtsmittel des käufers gegenüber dem verkäufer
unterliegen der verjährung nach einem jahr ab erhalt/
installation der ware (art. 1495 absatz 2).
CORRADI SPA - BenutzeRhAnDBuCh - KeV
GarantIE
Gemäß Art. 1512 des Codice Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches
ist jegliche angenommene Betriebsstörung vom Kunden dem
Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 15
(fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen,
andernfalls verfällt die Garantie.
Das Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjährt
innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung (Art. 1512 Abs. 1).
Jegliche angenommene Nichtkonformität gemäß Artikel
128 bis 134 des Gesetzerlasses D. Lvo 206 / 2005 (Codice del
Consumo/Verbraucherschutz) ist vom Kunden dem Verkäufer
ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 2 (zwei)
Monaten ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen. Das
Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjährt
innerhalb von 26 Monaten ab dem Datum der fristgerecht
angezeigten Feststellung (Art. 132 Abs. 4 Codice del Consumo/
Verbraucherschutz).
ART. 8 – GEBIETSERWEITERUNG DER GARANTIE
Die oben aufgeführte Garantie ist nur in dem Staat gültig
indem der Kunde seinen rechtlichen Sitz hat, ausgeschlossen
ist jeder andere Staat indem der Kunde die von CORRADI
gelieferte Markise, direkt oder indirekt, verkauft, montiert oder
per Leihvertrag gewährt.
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